Hallo,
unser erstes kind wurde Dez 2007 geboren,das zweite Mai 2010. Mein Mann hatte seit Dez 2007 Elternzeit, ich habe jeweils für ein Jahr mit Elternzeit genommen wg Elterngeld.
Habe nun meinen Rentenversicherungsverlauf angefordert,dort stehen keine Kindererziehungszeiten.
Mein Mann hat nach 2,5 Jahren fürs erste und 1,5 Jahren fürs zweite kind nun wg kündigung ALG beantragt und keines bekommen,da voraussetzungen nicht vorliegen würden.
Wir wollen ihm die kindererziehungszeiten zurechnen. ist dies jetzt noch möglich?
und dann noch ne frage: stimmt es, dass er nach 4.5 jahren erziehungszeit keinen anspruch auf ALG hat???
Danke!!!