Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?

Hallo,
unser erstes kind wurde Dez 2007 geboren,das zweite Mai 2010. Mein Mann hatte seit Dez 2007 Elternzeit, ich habe jeweils für ein Jahr mit Elternzeit genommen wg Elterngeld.
Habe nun meinen Rentenversicherungsverlauf angefordert,dort stehen keine Kindererziehungszeiten.
Mein Mann hat nach 2,5 Jahren fürs erste und 1,5 Jahren fürs zweite kind nun wg kündigung ALG beantragt und keines bekommen,da voraussetzungen nicht vorliegen würden.
Wir wollen ihm die kindererziehungszeiten zurechnen. ist dies jetzt noch möglich?
und dann noch ne frage: stimmt es, dass er nach 4.5 jahren erziehungszeit keinen anspruch auf ALG hat???

Danke!!!

Hallo, bitte die Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger beantragen- ein formloses Schreiben reicht, der Formblattantrag wird dann zugesandt.
wer die Erziehungszeiten bekommt, das hängt davon ab, ob die Erziehung von beiden gemeinsam oder überwiegend von einem Elternteil erfolgt.
Bei gemeinsamer ERziehung kann durch eine übereinstimmende ERklärung festgelegt werden, wer die ERziehungszeit bekommt- aber dies nur für die ZUkunft oder rückwirkend nur für max. 2 Monate.
falls Ihr Mann das Kind überwiegend erzogen hat, so bekommt er in der entspr. Zeit die Kindererziehungszeit im Rentenkonto gutgeschrieben.
Wegen den Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld bitte extra Anfrage an die entspr. Spezialisten- ich kenn mich da nicht aus.
Gruß
Marot

Hallo
Danke für die Antwort! ist dieser formlos Antrag auch jetzt mach fast 4 Jahren noch möglich? und ja, mein Mann hat die Kinder überwiegend erzogen!
vielen Dank!

Hallo Katrin, als Zeiten der Kindererziehung werden jeweils die ersten 36 Monate als Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Als Mutter kannst du das jederzeit (auch in ein paar Jahren erst) per Antragsvordruck V 800 beim Rentenversicherungsträger beantragen. Dem Vater können sie nur für die Zukunft angerechnet werden, d.h. man müsste sich im Voraus dazu erklären. Für das 1. Kind wäre das jetzt zu spät, für das 2. Kind gingen noch die letzten 24 Monate. Davon gibt es jedoch u. U. auch individuelle Ausnahmen, die ich so nicht beurteilen kann. Vorschlag: Bitte vereinbare einen Termin bei einer örtlichen RV-Beratungsstelle (über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung)und lasst euch beraten. Ggf. kann man auch den Antrag einfach für den Vater stellen, wenn dem nicht gefolgt wird kann man die Zeit dir immer noch zuordnen. Ob ein Anspruch auf AloGeld besteht hat mit der Kindererziehung vordergründig nichts zu tun, eher damit, dass der Vater die Vorversicherunsgzeit in der AloVersicherung - warum auch immer - nicht erfüllt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung).

Hallo, ja klar, ist jederzeit möglich bis zum Rentenantrag und sogar noch max. bis zum ende des dritten Kalenderjahres nach dem Rentenbeginnsjahr nach Rentenbeginn.
Gruß
Marot

Liebe Katrin,

Es ist sehr schwierig, von der Ferne diesbezüglich eine verläßliche Antwort zu geben. Ich bin zur Zeit im Urlaub und kann auch deswegen darüber nichts nachlesen.

Was hältst Du denn davon, wenn Du mal zu einem örtlichen Versichertenältestenältesten oder zu einer örtlichen Beratungsstelle der Rentenversicherung gehst? Du kannst unter

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…

eine Adresse aus Deiner Nähe heraussuchen.

Über das ALG weiß ich leider nicht Bescheid.

Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund

Guten Tag,

Habe nun meinen Rentenversicherungsverlauf angefordert,dort
stehen keine Kindererziehungszeiten.

Kindererziehungszeiten kann man NUR rückwirkend beantragen. Das Formular gibt es bei der Deutschenrentenversicherung und heißt V800. Einfach googlen, kann man dann runterladen, ausfüllen, ausdrucken und wegschicken.

Die Erklärung heißt V810, gibt es auch als PDF

Auf dem Formular ist „Berücksichtigungszeiten für Kindererziehende“ (bis zum 10. Lebensjahr) und „Kindererziehungszeiten“ (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr) drauf, das verwirrt eher.

Bei mehreren Kindern addiert sich gegebenfalls die Zeiten