Meine Mutter hat sich in den 60-er Jahren, aus finanzieller Not, ihre Rentenansprüche auszahlen lassen (ging damals noch). Jetzt nach dem Tod des Vaters ist die Rente auch nicht so hoch. Unter welchen Umständen kann sie sich Kinderziehungszeiten noch anrechnen lassen? Ist das überhaupt machbar, wenn ja, wie und auch rückwirkend???
Danke für Hilfen