Hi,
Nun bin ich ganz verwirrt:
kann doch mal passieren, dass hier eine Antwort richtig gestellt wird. Es kommt doch nur darauf an, dass schlussendlich eine richtige Antwort rauskommt.
- Bei der Lohnsteuerklassenkombination IV / IV werden auf
beiden Lohnsteuerkarten die Kinder eingetragen, jedes „volle“
Kind mit dem Zähler 1,0, jedes „halbe“ Kind mit dem Zähler
0,5. Bei der Lohnsteuerklassenkombination III / V werden die
Kinder nur auf der Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse III
eingetragen.
absolut richtig
Was ist ein volles und was ein halbes Kind?
Ein volles Kind ist ein Kind, das zu beiden Personen, die zusammenveranlagt werden, ein Kindschaftsverhältnis hat, d.h. Papa und Mama + Kind wie im Bilderbuch.
Ein halbes Kind hat nur zu einem Elternteil in der durchzuführenden Veranlagung ein Kindschaftsverhältnis, d.h. bei Alleinerziehenden, Zahlvätern, Stiefkind etc.
Habe mal meine Bücher gewältz aus der Schulzeit,
Steuerrecht ist so schnelllebig, dass es schon vermessen ist, etwas, was 5 Jahre alt ist, überhaupt noch zu lesen -nur vereinzelt gibt es Kontinuität.
Nun habe ich den Steuerberater angerufen und der meint
widerrum, dass man 1,0 auf beiden Karten lassen kann,
ja
und das
FA bei der Einkommenssteuererklärung den Fehler
berücksichtigen würde.
Das ist aber gar kein Fehler, denn es wird bei Steuerklasse IV berücksichtigt, dass bei 1,0 Kind nur ein halbes Kind berücksichtigt wird. Wobei sich die Berücksichtigung auf Solidaritätszuschlag und Kindergeld beschränkt. Beim monatlichen Steuerabzug wird zunächst das Kindergeld als günstiger behandelt, also keine steuerliche Entlastung gewährt.
Richtigerhalber sollen wir es ändern,
man kann es aber lt. Aussage belassen, da die Variante nicht
falsch sein soll …
einfach lassen
Schöne Grüße
C.