Kinderfreibertrag doppelt?!

Liebe Experten,

ist es möglich, dass beide Elternteile (verheiratet, leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind) auf der Lohnsteuerkarte beide den Kinderfreibetrag mit 1,0 ausgestellt bekommen? Man hat die Lohnsteuerkarte auf IV/IV ändern lassen und lt. Bezirksamt bekommt jedes Elternteil 1,0! Aber dann wird es doch doppelt berücksichtigt/vergütet!

Ist sowas möglich oder eher ein Fehler des Amtes bzw. mangelndes Wissen?

Vielen Dank!

Hall Nicole,

Auch Ämter machen Fehler, - da gibt es eigentlich ur zwei Möglichkeiten - die erste (nicht ganz ernst gemeint) 2. Kind zulegen :smile:)

Die zweite, Lohnsteuerkarten nochmal auf 0,5 und 0,5 ändern lassen.

Armer Ritter

-) der ist gut

Habe Sie auch noch drauf angesprochen, aber Sie meint, dass man nix aus … deshalb bin ich verwirrt …

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Das ist ja ärgerlich. Dann muss ich auch zusehen, wie ich bis zum Jahresende noch zwei Kinder herbekomme…

Es grüßt

Berta

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Da liegt der Arme Ritter leider völlig daneben:

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=55

Nun bin ich ganz verwirrt:

  1. Bei der Lohnsteuerklassenkombination IV / IV werden auf beiden Lohnsteuerkarten die Kinder eingetragen, jedes „volle“ Kind mit dem Zähler 1,0, jedes „halbe“ Kind mit dem Zähler 0,5. Bei der Lohnsteuerklassenkombination III / V werden die Kinder nur auf der Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse III eingetragen.
    Was ist ein volles und was ein halbes Kind?

Habe mal meine Bücher gewältz aus der Schulzeit, und da steht auch noch 1,0 bei IV/IV auf jeder Karte.

Nun habe ich den Steuerberater angerufen und der meint widerrum, dass man 1,0 auf beiden Karten lassen kann, und das FA bei der Einkommenssteuererklärung den Fehler berücksichtigen würde. Richtigerhalber sollen wir es ändern, man kann es aber lt. Aussage belassen, da die Variante nicht falsch sein soll …

Was macht man nun? Alles verwirrend …

Da liegt der Arme Ritter leider völlig daneben:

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=55

Nun habe ich den Steuerberater angerufen und der meint
widerrum, dass man 1,0 auf beiden Karten lassen kann, und das
FA bei der Einkommenssteuererklärung den Fehler
berücksichtigen würde. Richtigerhalber sollen wir es ändern,
man kann es aber lt. Aussage belassen, da die Variante nicht
falsch sein soll …

Vielleicht sollte der StB mal ins Gesetz gucken:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__39.html (Abs 3 Nr. 2)

Und was volle und halbe Kinder sind, ist dem vorverlinkten Artikel beschrieben.

Hi,

Nun bin ich ganz verwirrt:

kann doch mal passieren, dass hier eine Antwort richtig gestellt wird. Es kommt doch nur darauf an, dass schlussendlich eine richtige Antwort rauskommt.

  1. Bei der Lohnsteuerklassenkombination IV / IV werden auf
    beiden Lohnsteuerkarten die Kinder eingetragen, jedes „volle“
    Kind mit dem Zähler 1,0, jedes „halbe“ Kind mit dem Zähler
    0,5. Bei der Lohnsteuerklassenkombination III / V werden die
    Kinder nur auf der Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse III
    eingetragen.

absolut richtig

Was ist ein volles und was ein halbes Kind?

Ein volles Kind ist ein Kind, das zu beiden Personen, die zusammenveranlagt werden, ein Kindschaftsverhältnis hat, d.h. Papa und Mama + Kind wie im Bilderbuch.
Ein halbes Kind hat nur zu einem Elternteil in der durchzuführenden Veranlagung ein Kindschaftsverhältnis, d.h. bei Alleinerziehenden, Zahlvätern, Stiefkind etc.

Habe mal meine Bücher gewältz aus der Schulzeit,

Steuerrecht ist so schnelllebig, dass es schon vermessen ist, etwas, was 5 Jahre alt ist, überhaupt noch zu lesen -nur vereinzelt gibt es Kontinuität.

Nun habe ich den Steuerberater angerufen und der meint
widerrum, dass man 1,0 auf beiden Karten lassen kann,

ja

und das
FA bei der Einkommenssteuererklärung den Fehler
berücksichtigen würde.

Das ist aber gar kein Fehler, denn es wird bei Steuerklasse IV berücksichtigt, dass bei 1,0 Kind nur ein halbes Kind berücksichtigt wird. Wobei sich die Berücksichtigung auf Solidaritätszuschlag und Kindergeld beschränkt. Beim monatlichen Steuerabzug wird zunächst das Kindergeld als günstiger behandelt, also keine steuerliche Entlastung gewährt.

Richtigerhalber sollen wir es ändern,
man kann es aber lt. Aussage belassen, da die Variante nicht
falsch sein soll …

einfach lassen

Schöne Grüße
C.

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Och Mensch, nun bin ich noch verwirrter. Gibt es denn steuerliche Probleme, wenn wir es auf 1,0 belassen? Was ändert sich denn dran, wenn man es auf 0,5 ändert?

Vielen Dank

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Nicole,

mach dir keine Sorgen. 1 ist richtig. Es kann einfach so bleiben.

Es grüßt

Berta

Och Mensch, nun bin ich noch verwirrter. Gibt es denn
steuerliche Probleme, wenn wir es auf 1,0 belassen? Was ändert
sich denn dran, wenn man es auf 0,5 ändert?

Vielen Dank