Hallo,
ein Verdiener erhält ja auf sein Einkommen Kinderfreibeträge (2 Kinder), welche nicht versteuert werden müssen (ist das richtig?).
Wenn der Partner KEIN Einkommen hat (außer ALGII), können die Kinderfreibeträge des Partners auf den Verdiener übertragen werden?
Wenn ja, wie kann man das beantragen?
Danke!
Salve
der Kinderfreibetrag wirkt sich seit 1996 nur noch auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aus, Übertragungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen ausser wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
Es gibt ja Kindergeld.
Lediglich der Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung kann übertragen werden, wirkt sich ebenfalls nur auf die Zuschlagsteuern aus.
Bei 90 € FB je Kind und angenommenen 45% (Spitzen-)Steuersatz = 36 € LSt als Berechnungsgrundlage
davon 9 % Kirchensteuer und 5,5 % Soli
macht 3,64 und 2,23 = 5,87 € je Übertragung oder nur 2,23 bei fehlender Kirchensteuerpflicht
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach muß man beim Finanzamt einen Antrag stellen und beide Lohnsteuerkarten vorlegen.
MfG
sind die Eltern verheiratet? dann erübrigt sih das bei Zusammenveranlagung!
Wenn nicht kann KinderFB auf die Mutter nur übbertragen werden, wenn der Vater keinen Unterhalt bezahlt und die Kinder bei der Mutter leben!
Andersherum geht es nicht!
E.