Hallo zusammen,
nehmen wir an eine Person ist Student und bei seinen Eltern bei der DBV Winterthur mit privat versichert. Ein Elternteil des Studenten ist, Grundschullehrer (demnach Beamter) und bezieht daher zum normalen Kindergeld weitere Bezüge.
Der Student hat sich nun entschieden einen Nebenjob auf selbständiger Basis aus zu bauen.
Was passiert wenn sich der Nebenjob finanziell rentiert? Muss er sich dann auf einmal selber versichern, oder kann er bei den Eltern weiterhin mit versichert bleiben? Wie sieht es mit den Extra Bezügen des BeamtenElternteils aus?
Vielen Dank für eure Informationen
Tanja Simon
Die Grundsatzfrage ist hier: Unter welchen Voraussetzungen gilt die beitragsfreie Versicherung des Studenten bei den Eltern?
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, doch nur solange, wie der Student nicht wirtschaftlich selbständig ist, maximal bis zum Alter von xx Jahren. (Die Jahre weiß ich immo nicht)
Erziel ein Student Nebeneinkünfte als abhängig Beschäftigter, dürfte das keine Auswirkungen auf die Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung haben; allerdings die Einkunftsgrenzen beachten für das Kindergeld!!
Anders ist das bei einer selbständigen Tätigkeit - hier muss zunächst ein Gewerbe angemeldet werden und schon zählt man als wirtschaftlich selbständig und ist nicht mehr automatisch beitragsfrei über die Eltern krankenversichert!
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Hallo,
die Krankenversicherung ist nicht beitragsfrei, weil es eine PKV ist.
Es geht um die Frage des Beihilfeanspruchs und der Ortzuschläge.
Das ist abhängig von der angewendeten Beihilfevorschrift und über die Behilfestelle des Elternteils zu erfragen.
Werden bestimmte Einnahmen übertroffen oder stellt sich eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit dar, dann wird es zum Entfall der Beihilfe und der Ortszuschläge kommen.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler