Kinderfreibetrag

Hallo zusammen!

Kann mir jmd mal ganz allgemein folgenden Sachverhalt erklären:

Ein Kind wird geboren. Während der ersten 8 Wochen Mutterschutz nimmt der Vater Elternzeit, die folgenden 10 Monate die Mutter.
Bei ungefähr gleichem Verdienst, wie ist es am sinnvollsten den Kinderfreibetrag einzutrage? Je 0,5 bei beiden, 1 bei Vater oder 1 bei Mutter?

Danke!

Das hängt einzig und allein von der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse ab, wie das Kind berücksichtigt wird. So kann man sich das nciht aussuchen.

Das hängt einzig und allein von der auf der Lohnsteuerkarte
eingetragenen Steuerklasse ab, wie das Kind berücksichtigt
wird. So kann man sich das nciht aussuchen.

Wenn beide ungefähr gleich verdienen, hätten beide Steuerklasse 4.

Dann je 1,0 Kind.

Ausserdem wirkt sich der Kinderfreibetrag auf der LSt-Karte sowieso nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus-und wenn die Eintragungen nicht optimal sind, gleicht sich das bei der ESt-ERklärung (die aufgrund des Elterngeldes sowieso abgegeben werden muss) wieder aus.

Dann je 1,0 Kind.

Hm, mal ganz dumm gefragt: Wenn Mutter & Vater je 1,0 haben…wären das dann nicht 2 Kinder? Dachte immter die Summe beider Einträge müsste bei einem Kind auch immer 1,0 sein?!

Nein, weil das nichts mit der Anzahl der Kinder im herrkömmlichen Sinne zu tun hat, sondern mit den Kinderfreibeträgen, die einem zustehen. Und Ehegatten haben nunmal jeweils Anspruch auf die Kinderfreibeträge.

Hallo,

eingetragen wird bei Steuerklasse 4 zwar zweimal 1,0.
Rechnerisch nach Tabelle wirkt sich das aber aus wie zweimal 0,5.

Gruß
Lawrence

Hossa :smile:

Wo der Kinderfreibetrag steht, ist völlig egal. Ehepartner werden zusammenveranlagt und geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Die 7000 EUR Freibetrag werden also von dem Gesamteinkommen beider Partner subtrahiert und zwar erst bei der Steuererklärung.

Da der Kinderfreibetrag aber mit dem Kindergeld verrechnet wird, kommt es bei den meisten Menschen zu keiner Rückerstattung durch den Kinderfreibetrag. Nur wenn das Gesamteinkommen sehr hoch ist, kriegt man noch was zurück vom Finanzamt. Hier eine Beispielrechnung:

Kindergeld pro Monat = 184 EUR
Kindergeld pro Jahr = 2208 EUR

Steuersatz 20% * Freibetrag 7008 EUR = 1401,60 EUR
=> keine Rückerstattung, das Kindergeld überwiegt…

Steuersatz 40% * Freibetrag 7008 EUR = 2803,20 EUR
=> Steuererstattung = 595,20 EUR

Verfassungsrechtlich gesichert ist nur der Kinderfreibetrag! Das Kindergeld wurd eingeführt, damit Leute mit geringem Einkommen einen Zuschuss für ihre Kinder erhalten. Mit anderen Worten, Gutverdiener bekommen überhaupt kein Kindergeld, sondern erhalten zuvor zuviel gezahlte Steuern zurück. Geringverdiener hingegen kriegen tatsächlich Geld geschenkt, das sie zuvor nicht selbst erwirtschaftet haben.

Viele Grüße

Hasenfuß