Hossa 
Wo der Kinderfreibetrag steht, ist völlig egal. Ehepartner werden zusammenveranlagt und geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Die 7000 EUR Freibetrag werden also von dem Gesamteinkommen beider Partner subtrahiert und zwar erst bei der Steuererklärung.
Da der Kinderfreibetrag aber mit dem Kindergeld verrechnet wird, kommt es bei den meisten Menschen zu keiner Rückerstattung durch den Kinderfreibetrag. Nur wenn das Gesamteinkommen sehr hoch ist, kriegt man noch was zurück vom Finanzamt. Hier eine Beispielrechnung:
Kindergeld pro Monat = 184 EUR
Kindergeld pro Jahr = 2208 EUR
Steuersatz 20% * Freibetrag 7008 EUR = 1401,60 EUR
=> keine Rückerstattung, das Kindergeld überwiegt…
Steuersatz 40% * Freibetrag 7008 EUR = 2803,20 EUR
=> Steuererstattung = 595,20 EUR
Verfassungsrechtlich gesichert ist nur der Kinderfreibetrag! Das Kindergeld wurd eingeführt, damit Leute mit geringem Einkommen einen Zuschuss für ihre Kinder erhalten. Mit anderen Worten, Gutverdiener bekommen überhaupt kein Kindergeld, sondern erhalten zuvor zuviel gezahlte Steuern zurück. Geringverdiener hingegen kriegen tatsächlich Geld geschenkt, das sie zuvor nicht selbst erwirtschaftet haben.
Viele Grüße
Hasenfuß