Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag

Hallo allerseits,

ich brauche eure Meinung zum Thema Kinderfreibetrag, genauer gesagt, ab welchem Datum genau wird der Kinderfreibetrag gewährt.

Unser Fall:
Die Ehehleute werden zusammen veranlagt.
Das Kind wurde am 02.02.2011 geboren.
Laut der Günstigerprüfung ist der Freibetrag für die Eheleute sinnvoller, deshalb wurde bei der Steuererklärung ein Kinderfreibetrag von 6424 € angegeben.
Kinderfreibetrag monatlich: 364 € x 11 (Feb.-Dez. 2011)= 4004 + Betreuungsfreibetrag monatlich: 220 € x 11 = 2420.
Macht in Summe 6424 €

Das Finanzamt zieht allerdings nur 5840 € ab, also nur 10 Monate von März-Dezember ab.
Ist das so korrekt?
Das Ehepaar erhält Kindergeld, welches für 11 Monate bezahlt wurde. Dieses Kindergeld wurde zu der Steuerschuld des Ehepaares Steuerschuld auch voll hinzugerechnet, klar das holt sich das Finanzamt wieder.

Fazit: 10 Monate Kinderfreibetrag angerechnet, aber 11 Monate Kindergeld abgezogen.

Wie ist hier die Lage?
Leider habe ich im Netz nichts zu dem Thema gefunden.

Vielen Dank für eure Antworten, bin schon gespannt.

VG
Thayla
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/wizard/continue_entry

dann hat sich das FA geirrt - mein Tipp: ein Anruf beim Sachbearbeiter müsste reichen ( 11 Monate sind richtig!), ansonsten schriftlich!

Lia

Hallo Lia,

vielen Dank für Deine Antwort, das sehe ich auch so.

Der Anruf wird auf jeden Fall getätigt. Wollte aber voher Erkundigungen zu dem Thema machen, nicht dass mir was falsches erzählt wird.

Viele Grüße
Thayla

Hi!

Rechtsquelle ist §32 Abs. 3 EStG: Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt.

Ergo: Der Geburtsmonat wird mitberücksichtigt.

gruß

derschwede77

Hallo,

vielen Dank, die Rechsquelle hat mir noch gefehlt.
Super!

VG
Thayla