Kinderfreibetrag

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin gesch.- die Kinder leben bei der Mutter. So habe ich 2 halbe Kinder auf der Steuerkarte- ich zahle Unterhalt. Da meine Ex Frau aus ges. Gründen nicht mehr wird arbeiten können, verschenken wir ja einen Freibetrag. Gibt es eine Möglichkeit, das ich wieder beide Kinder auf meine Karte bekomme???
Gruß Ingo

Da sie nicht mehr als Ehegatten veranlagt werden und Sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, können Sie die auf ihre Ex-Frau entfallenden Freibeträge auf Antrag auf ihre LSt- Karte bekommen. (Vorausgesetzt, die Mutter kommt der Unterhaltspflicht nicht nach. Dies unterstelle ich mal, da sie nicht arbeitet)

Steht so im Gesetz: § 32 Abs. 6 S. 6 EStG.

Also: Zustimmung der Ex einholen und Kinderfreibetrag beantragen. Für nächstes Jahr dann bei Finanzamt, für 2009 im Rahmen der Steuererklärung.

Ich schließe mich der bereits zu lesenden Antwort an.
Es gibt auch die Möglichkeit die Freibeträge nach Ablauf des Jahres über die Einkommensteuererklärung nachzuholen.
Dann ist man jedenfalls ganz sicher, dass die Ex kein entsprechendes Einkommen hatte

Ich schließe mich der bereits zu lesenden Antwort an.
Es gibt auch die Möglichkeit die Freibeträge nach Ablauf des
Jahres über die Einkommensteuererklärung nachzuholen.
Dann ist man jedenfalls ganz sicher, dass die Ex kein
entsprechendes Einkommen hatte

Vielen Dank- gruß Ingo