Kinderfreibetrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Fragen zum Kinderfreibetrag. Ich bin geschieden und habe für mein Kind auf der Lohnsteuerkarte den Kinderfreibetrag von 0,5. Nun habe ich erfahren, dass der Vater (hatte ja auch 0,5 auf seiner Lohnsteuerkarte) seit einiger Zeit im nichteuropäischen Ausland lebt und wohl auch nicht mehr zurückkommt. Kann ich nun den Kinderfreibetrag von 1,0 beim Finanzamt beantragen und würde sich das überhaupt rechnen? Das Kindergeld (das ich ja alleine erhalte, da das Kind ausschließlich bei mir lebt) wird doch irgendwie mit dem Freibetrag verrechnet? Wie kann ich berechnen, ob es sich für mich lohnt, den Kinderfreibetrag von 1,0 zu beantragen? Habe ich sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Sandra

Hallo Sandra,

Deine Frage ist nicht so leicht zu beantworten - gerade bei Vätern/Müttern, die nicht im EU-Bereich wohnen, erweisen sich solche Bereiche meist als recht kompliziert.
Ich würde Dir raten, Dich an Dein zuständiges Finanzamt zu wenden und dort auch ggf. die Einschaltung der „Auslandsabteilung“ einzufordern. Denn meistens sind die Finanzbeamten, die nur deutsche Steuern bearbeiten, mit diesen Fragen überfordert. Wahrscheinlich wird das Finanzamt eine Bescheinigung vom Vater Deines Kindes fordern, dass er jetzt ständig im nicht EU-Ausland lebt. Dann müßte es eigentlich kein Problem sein, den Kinderfreibetrag voll auf Deine Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Ob es sich lohnt, hängt von Deinen persönlichen Verhältnissen ab, dazu kann ich Dir keine Auskunft erteilen. Aber auch das kannst Du beim Finanzamt berechnen lassen, dazu ist das Finanzamt sogar verpflichtet !
Ich hoffe, ich kommte Dir etwas weiterhelfen.

Viele Grüße

Birgit

Hallo Sandra

es tut mir leid, dass ich Dir nicht eine helfende Antwort senden kann, da es eine sehr deutschlandspezifische Frage ist und ich als Schweizer gar nicht informiert bin, wie das funktioniert in Deutschland. Wende Dich bitte an einen anderen Experten, danke!

Lieber Gruss

Stefan