Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Fragen zum Kinderfreibetrag. Ich bin geschieden und habe für mein Kind auf der Lohnsteuerkarte den Kinderfreibetrag von 0,5. Nun habe ich erfahren, dass der Vater (hatte ja auch 0,5 auf seiner Lohnsteuerkarte) seit einiger Zeit im nichteuropäischen Ausland lebt und wohl auch nicht mehr zurückkommt. Kann ich nun den Kinderfreibetrag von 1,0 beim Finanzamt beantragen und würde sich das überhaupt rechnen? Das Kindergeld (das ich ja alleine erhalte, da das Kind ausschließlich bei mir lebt) wird doch irgendwie mit dem Freibetrag verrechnet? Wie kann ich berechnen, ob es sich für mich lohnt, den Kinderfreibetrag von 1,0 zu beantragen? Habe ich sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Sandra