Kinderfreibetrag

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin geschieden und habe beide Kinder zur Hälfte auf meiner Karte- da meine Ex Frau nicht arbeitet und es aus gesundheitlichen Gründen wohl auch nicht mehr können wird, würde mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, das ich beide Kinder voll auf meine Karte bekomme??? Sonst verschenke ich ja was!!!
Das Kindergeld bekommt sie, da die Kinder bei Ihr leben!!
Wer weiß Rat?? Gruß Ingo

Lieber Ingo,

für die Steuererklärung gibt es neben Anlage Kind die Anlage K, mit der kann der volle Kinderfreibetrag beantragt werden. Die Mutter muss zustimmen.
Das Finanzamt trägt dann die vollen Kinderfreibeträge auf Ihrer „Lohnsteuerkarte“ (die es ja nicht mehr gibt) ein.
Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach, wie das technisch funktioniert.

Vielen Dank- wo wird es denn jetzt- ohne Karte- eingetragen bzw. „Notiert“ ??
Gruß Ingo

Hallo Ingo,
so viel ich informiert bin, können Sie mit Einverständnis Ihrer geschiedenen Ehefrau den vollen Kinderfreibetrag übernehmen. Sie wird ja auch keiner Lohnsteuer unterzogen wenn Sie nicht mehr arbeitet. Verloren geht nichts, weil man bei der Jahressteuererklärung dann dies geltend machen kann.
Geändert wird die Lohnsteuerkarte dann von 1/2 Kind auf 1 beim Finanzamt. Am Besten wäre es, Sie würden bei Ihrem Finanzamt anrufen und fragen was Sie für die Änderung alles an Unterlagen benötigen.
Ich hoffe, Ihnen etwas geholfen zu haben. Viel Erfolg!
Susanne

Vielen dank Susanne,
ich hab ja zwei halbe drauf- also 1Kind- hab aber 2!!
Werd mal versuchen das Finanzamt zu erreichen- bei meinen Arbeitszeiten fast unmöglich!! LG Ingo

Hallo Ingo,

Du musst da etwas verwechselt haben.
Über dieses Thema weiss ich nichts. Habe das auch nicht als Wissensgebiet angegeben.

Gruss

Martin

Dann sorry- Du warst aber auf der Liste!! Gruß Ingo

Hallo Ingo,
es gibt noch eine Möglichkeit etwas zeitsparender zu handeln. Sie können ein Antragformular aus dem Internet herunterladen, es heißt „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010“. Dieses Formular ausfüllen, Lohnsteuerkarte von Ihnen und wenn möglich von Ihrer Ex-Frau dazu und zum Finanzamt schicken. (Bitte vorher Kopien von allem machen, falls etwas verloren geht :smile: ) Dann wird man sehen was noch gebraucht wird zur Änderung. Vielleicht ist Ihnen damit geholfen! LG Susanne

Hallo,
wenn die Kinder bei Ihrer Frau leben, können Sie maximal 0,5 je Kind auf der Karte haben. Allerdings wirken sich die Freibeträge sowieso nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus, es geht also meist wenige Euro im Monat. Verschenkt wird aber kein Cent, da die monatlichen Abschläge (Lohnsteuer+Solidaritätszuschlag+Kirchensteuer) ja nur eine Vorauszahlung auf die Gesamtsteuerschuld sind, die nach Abgabe der Steuererklärung berechnet wird.
Viele Grüße

Vielen Dank- gruß Ingo