brauche mal „Nachhilfe“ zum Stichwort Kinderfreibetrag (EKSt):
wer kriegt den?
gibt es Wahlmoeglichkeiten/Antragsnotwendigkeiten/Fristen?
muss das Finanzamt den automatisch beruecksichtigen?
kann man den rueckwirkend bekommen?
Spezialfall:
� - Kindergeld geht an Mutter (allein erziehungsberechtigt)
� - Mutter hat kein (eigenes) Einkommen (ausser Unterhalt, KiGe, ErzGe)
� - Vater zahlt Unterhalt (freiwillig)
� -> wer hat Anspruch auf welchen Kinderfreibetragsanteil?
brauche mal „Nachhilfe“ zum Stichwort Kinderfreibetrag (EKSt):
wer kriegt den?
zunächst der, bei dem das Kind lebt.
gibt es Wahlmoeglichkeiten/Antragsnotwendigkeiten/Fristen?
Ja
muss das Finanzamt den automatisch beruecksichtigen?
nein
kann man den rueckwirkend bekommen?
Ich glaube nicht, dass er für bereits erstellte Steuerbescheide noch berücksichtigt werden kann.
Spezialfall:
- Kindergeld geht an Mutter (allein erziehungsberechtigt)
Achtung: Das Kindergeld ist der Festbetrag, den Menschen erhalten, weil sie über den Steuerfreibetrag weniger erhalten würden, als das Kindergeld ausmacht.
- Mutter hat kein (eigenes) Einkommen (ausser Unterhalt, KiGe, ErzGe)
wer kann mir Infos dazu geben/empfehlen?
im Zweifelsfall das zuständige Finanzamt.
Ansonsten kann der Vater beantragen, dass der Freibetrag auf ihn übertragen wird, die Mutter muss bestätigen, dass sie dem zustimmt. Aber erst sollte mal ausgerechnet werden, ob der Kidnerfreibetrag wirklich höher wäre als das Kindergeld. Sonst ändert sich nämlich eh nichts.
Hallo,
normalerweise gibt es Kindergeld. Macht man eine Einkommensteuererklärung, so prüft das Finanzamt von selbst, ob ein Freibetrag günstiger wäre, dh. ersparte Steuer höher als das gezahlte Kindergeld wäre und stellt dann auf Kinderfreibetrag um.
In dem Falle, wo sich ein Freibetrag bei demjenigen lohnen würde, der aber im Moment nicht das Kindergeld bekommt, kann man das auch auf Antrag umstellen.