Kinderfreibetrag

hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig :smile:

eine frau lebt seit jahren von ihrem ehemann getrennt. die beiden sind nicht geschieden. beide arbeiten. sie haben ein gemeinsames kind, es lebt bei ihr. sie hat lstkl. II, er I. auf ihren abrechnungen / lohnsteuerkarten steht der kinderfreibetrag 0,5. bei ihrem getrennten mann steht 0,0. ist das richtig? ist das so zu verstehen, daß EIN kind, den zähler 0,5 hat? oder muß der mann sich auch den betrag von 0,5 eintragen lassen? (0,5 + 0,5 = ein kind).

danke & grüße
elisa

Hi!

oder muß der mann sich auch den betrag von 0,5
eintragen lassen? (0,5 + 0,5 = ein kind).

Es wurde vollkommen richtig erkannt, dass bei den Eintragungen in der Lohnsteuerkarte „0,5 + 0,5 = ein Kind“ ist. Der Ehemann hat jedoch nicht die Pflicht, sondern das Recht sich diesen Freibetrag eintragen zu lassen. Er kann dadurch einiges an Steuern sparen.

Es ist ebenso möglich, dass im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der „Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf“ (Voraussetzung: minderjähriges Kind) übertragen wird. Dies geht im Gegensatz zum „normalen“ Kinderfreibetrag auch bei verheirateten Eltern.

BARUL76