Kinderfreibetrag

Wie sieht es aus mit den Kinderfreibeträgen bei geschiedenen Ehegatten? Der KFB ist auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen - wird er dann bei der Steuererklärung berücksichtigt? Irgendwas habe ich gelesen mit 135 % über den Regelsatz (Kindesunterhalt).

Wie sieht es aus mit den Kinderfreibeträgen bei geschiedenen
Ehegatten? Der KFB ist auf der Lohnsteuerbescheinigung
eingetragen - wird er dann bei der Steuererklärung
berücksichtigt? Irgendwas habe ich gelesen mit 135 % über den
Regelsatz (Kindesunterhalt).

Hallo Sonja,

mag sein, dass du irgendwas mit 135 % gelesen hast, aber bestimmt nicht im Zusammenhang mit der Steuererklärung.

In der Einkommensteuererklärung gibt jeder Elternteil das Kind an, dadurch wird jedem Elternteil ein „halbes“ Kind zugerechnet.

Ausnahme: Ein Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % nach.

Gruß

Peter