Hallo miteinander!
Frage 1.
Nehmen wir mal an:
Jemand wird Vater (freu
, wobei die Mutter des Kindes nicht arbeiten geht.
Offiziell leben die beiden getrennt.
Hat der Vater nun Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und wenn ja, wie und wo macht er ihn geltend?
Frage 2.)
Brauch ich nur ne knappe Antwort:
Wenn jemand zusätzlich zu seinem Hauptjob einen 400 euro Job annimmt, muß er diese 400 Euro versteuern, oder kriegt er die 400 Euro netto „auf die Hand“?
Ihr würdet mir mit ner Antwort sehr helfen,danke im Vorraus!
Gruß Stefan
Hallo Stefan,
Frage 1.
Nehmen wir mal an:
Jemand wird Vater (freu
, wobei die Mutter des Kindes
nicht arbeiten geht.
Herzlichen Glückwunsch !
Offiziell leben die beiden getrennt.
Hat der Vater nun Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und wenn
ja, wie und wo macht er ihn geltend?
Ja, hat er.
Er kann ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, zuständig ist das Einwohnermeldeamt.
Das halbe Kind wirkt sich steuerlich aber nur auf den Solidaritätszuschlag und ggfs. auf die Kirchensteuer aus.
In der Einkommensteuererklärung füllt er die Anlage Kind aus, und zwar nur die Felder Name, Geburtsdatum und erhaltenes Kindergeld mit 924 €, auch wenn die Mutter das ganze Kindergeld erhalten hat (!).
Frage 2.)
Brauch ich nur ne knappe Antwort:
Wenn jemand zusätzlich zu seinem Hauptjob einen 400 euro Job
annimmt, muß er diese 400 Euro versteuern, oder kriegt er die
400 Euro netto „auf die Hand“?
Der 400 €-Job wird vom Arbeitgeber versteuert, für dich ist der Betrag brutto=netto.
Ihr würdet mir mit ner Antwort sehr helfen,danke im Vorraus!
Gruß
Peter
Ja, hat er.
Er kann ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen
lassen, zuständig ist das Einwohnermeldeamt.
ein ganzes Freibetrag geht nicht???