Kinderfreibetrag auf Lonsteuerkarte unverheiratet

Hallo, Mann und Frau sind nicht verheiratet haben aber Nachwuchs bekommen. Auf den Lohnsteuerkarten hat jeder 0,5 Kinder. Beide wollen es aber ändern, so dass Mann 1,0 und Frau 0,0 auf der Lonsteuerkarte hat. Auf dem Bezirksamt wurde ihnen gesagt, dass das nicht ginge, da sie nicht verheiratet sind. Stimmt das??? Wenn nein, wo kann man es ggf. nachlesen.

Ja, das stimmt. Ehepaare können sich ja steuerlich zusammen veranlagen lassen, d.h. es kommt dann nur darauf an, wie viel beide Partner zusammen verdienen und nicht wie viel der Einzelne verdient. Und in dem Fall ist es letztlich auch egal, wer den Freibetrag hat, da es unterm Strich sowieso aufs Gleiche hinausläuft, deswegen kann man den auch beliebig hin und herschieben.

Unverheiretete Paare gelten dagegen steuerlich immer als zwei getrennte Personen, deswegen können auch keine Freibeträge übertragen werden. Eine Ausnahme ist lediglich in besonderen Fällen vorgesehen, wenn z.B. ein Elternteil verstorben ist, im Ausland lebt, keinen Unterhalt bezahlt oder der Vater unbekannt ist etc. Bei einem zusammenlebenden Paar ist eine Übertragung wie gesagt nicht möglich.

Nachlesen kann man das in § 32 (6) EStG.

Aber bevor hier groß die Trauer ausbricht, wie ungerecht das doch alles ist und dass verheiratete Paare nur Vorteile haben: Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich nur auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag aus, d.h. es geht da in der Regel (sofern man nicht grade Spitzenverdiener ist) um wenige Euro im Monat!

Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte
Hi,

Einzelne verdient. Und in dem Fall ist es letztlich auch egal,
wer den Freibetrag hat, da es unterm Strich sowieso aufs
Gleiche hinausläuft, deswegen kann man den auch beliebig hin
und herschieben.

und wo im Einkommensteuergesetz in Deutschland steht das?

gefragt wurde nach dem Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Schöne Grüße
C.