Kinderfreibetrag bei studenten im praxissemester

hi an alle,
finde es klasse das ich endlich jemand gefunden habe, der mir hoffentlich aus diesem behördenschlamassel helfen kann.

Es geht um den Kinderfreibetrag…

Meine Situation ist folgende:
Eltern sind verheiratet, beide Arbeitnehmer, ich habe eine Schwester die grade ihr ABI gemacht hat, aber noch nicht studiert.

Ich selbst studiere an einer Fachhochschule, habe einen Nebenjob in dem ich weniger als 400€ pro Monat verdiene, und bin jetzt grade im Praxissemester (September bis Ende Januar), sprich ich mache eine Praktikum in einer Firma. Dieses Praktikum wird mit 350€ pro Monat vergütet.

Jetzt muss ich rausfinden ob meine Eltern noch Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben oder nicht.

Kann mir da jemand helfen? Braucht ihr zusätzliche Informationen?
Ich schau da wie das Schwein ins Uhrwerk, von solchen Sachen hab ich keine Ahnung.

Danke,
Kai

ps: mir fällt grade auf, muss ich da nicht steuern zahlen?

hi,

die frage ist: pflichtpraktikum oder freiwilliges? nur bei erstem bist du in ausbildung, bei letzterem sollte m.E. kein anspruch auf KiFB oder kindergeld bestehen.

mfg vom

showbee

Hi,

Was den Kinderfreibetrag betrifft (sind doch gleiche Voraussetzungen wie fürs Kindergeld, oder?)
AFAIK darfst im Laufe eines Kalenderjahres max. das steuerfreie Einkommen (AFIK ca. 7600 EUR) + Werbungskosten (Zumindest den Pauschbetrag, aber da bin ich mir nicht ganz so sicher) verdienen, damit Deine Eltern noch Anspruch haben, daß Du als Kind berücksichtigt wirst.

Wenn Du Deine Beträge zusammenrechnest (12*400 + 4*350 =4800 + 1400 = 6200), dürfte keine Gefahr entstehen.

Ob sich Dein Einkommen als Praktikant auf den 400EUR-Job auswirkt, weiß ich nicht.

Viel Erfolg im PS

Winni
*der inzwischen 2 hinter sich hat*

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Hi,

AFAIK sind Praxissemester Pflichtpraktika.
Ich hatte ja auch schon 2

Grüßle

Winni

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danke für die schnelle antwort.
das praktikum ist ein pflichtpraktikum, von der fachhochschule vorgeschrieben. ich bin also in der ausbildung.
was mir halt kopfzerbrechen bereitet ist das ich halt insgesammt schon über 400€ verdiene, und jetzt weiß ich halt nicht wie ich das abrechnen muss. der nebenjob wirft halt ca. 200 - 240€ im monat ab, das praktikum wie gesagt 350€. aber gilt das praktikum jetzt oder nicht, verdien ich eventuell zuviel… fragen über fragen…

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danke, hab mich grade gefragt was das ist… :smile:

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Geht es hier eigentlich um den Kinderfreibetrag,
oder um die Einkunftsgrenze, bis zu der man noch Kindergeld erhält?

Gruß JoKu

Geht es hier eigentlich um den Kinderfreibetrag,
oder um die Einkunftsgrenze, bis zu der man noch Kindergeld
erhält?

hi,

*joku tappert rein*

voraussetzungen für beides ist gleich:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__63.html

aber man kann immer nur eines haben:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__31.html
„Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 oder durch Kindergeld nach dem X. Abschnitt bewirkt.“

gruss vom

showbee

gruss vom
showbee

*ggg*

Gruß JoKu