Hallo,
folgende Konstellation.
Ein Paar lebt zusammen in einem Haushalt.
Im September 2006 wurde das erste Kind geboren, die Vaterschaft wurde anerkannt, Sorgerecht geteilt, e.t.c.
Die Mutter nimmt nach den Schutzfristen erst einmal bis Ende Mai 2007 Elternzeit und bekommt neben dem Erziehungsgeld mit Zustimmung des Vaters das volle Kindergeld ausgezahlt. Beide sind Steuerklasse I.
Was gibt es steuerlich allgemein für den Vater und die Mutter zu beachten?
Informationen im Internet gehen immer von zusammenveranlagten Ehegatten aus.
Insbesondere wäre von Interesse ob die „Position“ Kind an einer Stelle der Einkommenssteuererklärung 2006 des Vaters angegeben werden kann bzw. muss und ob es Sinn macht einen Kinderfreibetrag auf die Steuerkarte des Vaters und/oder der Mutter eintragen zu lassen (soll sicg nur bei sehr Gutverdienenden lohnen).
Auch für weitere Tipps wäre ich dankbar.
Gruß
Marko
Hallo Marko,
ja, das Kind darf der Vater in der Steuererklärung erwähnen, egal ob verheiratet oder nicht. Ich hätte da aber noch einen größeren Tip, der euch weit mehr Geld zurück bringt. Mein Mann und ich wußten es vor unserer Heirat auch erst nicht und haben die ersten 2 Jahre einiges an Geld dem Staat geschenkt 
Folgendes: Du kannst deine Lebensgefährtin von der Steuer absetzen
Hört sich zwar lustig an, ist aber so
Und zwar unter dem Punkt „Unterhalt für hilfebedürftige Personen“ Denn deine Freundin hat laut ihren eigenen Einnahmen Anspruch auf Sozialhilfe und bekommt diese nur nicht gewährt weil ihr dein Gehalt angerechnet wird und sowas bekommt man gut geschrieben. Ich glaube, es ist ein Maximalbetrag von über 7000 euro den man angeben kann und wir bekamen bei der Steuererklärung immer ca. 1700 euro raus… natürlich variiert das mit der höhe des gehaltes und die finanzielle belastung und dieser betrag kam ja auch nicht nur alleine deshalb zusammen, da wir ja auch noch andere sachen abgesetzt haben, aber wenn ich so vergleiche was wir jetzt verheiratet raus kriegen und was wir früher raus bekamen, da liegt die differenz bei ca. 1200 euro. ungefähr diese höhe müßte die rückerstattung aufgrund unserer ehelosigkeit auf jeden fall gehabt haben.
Liebe Grüße
Sandra
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Bedauerlich, wenn man hier Geld verschenkt hat.
Man hätte sorgfältig die folgende Anleitungn studieren sollen:
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…
Auf Seite 8 steht alles zum Unterhalt an Lebensgefährten.
Schönen Dank für die Tipps. Geld verschenkt ist ja hoffentlich noch keines, Steuererklärung 2006 wurde in dem Fall noch nicht abgegeben.
Also Lebenspartnerin „absetzen“. Geht ja sicher nur bis zum Ende der Elternzeit. Was muss man an Nachweisen gegenüber den Finanzamt erbringen? Klassischer Unterhalt in Form einer regelmäßigen monatlich Rate wurde natürlich nicht gezahlt, da man zusammen wohnt und wirtschaftet. Ein entprechender Antrag beim Sozialamt auch nicht gestellt. Es wird im o.g. Link eine Pauschale von 640 EURO monatlich erwähnt.
Inwiefern wird das „Einkommen“ der Mutter welches aus 450 EURO Erziehungsgeld und 150 EURO Kindergeld besteht gegengerechnet?
Welche Konstellation ist bei den Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte sinnvoll. Es kann ja wohl jeder Elternteil einen halben beanspruchen oder ein Elternteil den ganzen Freibetrag.
Gruß
Marko
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Hallo Marko,
nein, das geht nicht nur bis Ende der Elternzeit, denn ihr wohnt weiterhin gemeinsam und ihr lebt gemeinsam von dem Geld. Nach der Elternzeit hat sie ja nur noch ausschließlich die 150 Kindergeld. Anders wäre es, wenn sie danach arbeiten geht und noch Geld verdient, da kommt es dann aber auf die Höhe an. Wenn sie durch das Kind nur geringfügig gehen kann, bist du ja trotzdem für ihren Unterhalt verantwortlich und kannst weiterhin absetzen, nur nicht mehr in voller Höhe.
Beweise mußt du nicht groß vorlegen, da die ja sehen, daß ihr nicht verheiratet seid und laut der Adresse aber zusammen wohnt. Da gibt es einfach in der Steuererklärung eine Spalte wo man alles selbst rein schreiben kann „Unterhalt für hilfebedürftige Personen“ und mehr muß man dazu nicht ausfüllen.
Viele Grüße
Sandra
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Da gibt es einfach in der Steuererklärung eine Spalte
wo man alles selbst rein schreiben kann „Unterhalt für
hilfebedürftige Personen“ und mehr muß man dazu nicht
ausfüllen.
Man sollte im Steuerrecht immer auf dem neuesten Stand sein. Ab 2006 ist die Anlage Unterhalt beizufügen!