Guten Morgen!
Ich hätte da mal eine Frage:
Wenn man geschieden ist, das Kind bei der Mutter wohnt, kann man den vollen Kinderfreibetrag (1,0) eintragen lassen? Also, die Mutter geht nicht arbeiten und hat ein weiteres Kind (1Jahr alt) von einem anderem Mann. Braucht man die Zustimmung der Mutter um den vollen Kinderfreibetrag auf mich zu übertragen? Da sie nicht arbeiten geht, steht ihr dieser doch auch nicht zu, oder?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Doch er steht ihr zu, sie nutzt ihn halt nur nicht. Die Übertragung der Kinderfreibeträge geht nur wenn einer der Eltern seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, dann kann der andere den Freibetrag übertragen bekommen.
Jörg
Wenn Sie aber damit einverstanden ist, mir den Freibetrag zu überlassen, geht es dann?
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Hi,
Wenn Sie aber damit einverstanden ist, mir den Freibetrag zu
überlassen, geht es dann?
das ist egal, siehe § 32 Abs. 6 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__32.html
Nur wenn die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wird, kann der Freibetrag übertragen werden.
Ist aber halb so schlimm, denn das volle Kindergeld steht der Mutter zu, wenn das Kind bei ihr ist und der Kinderfreibetrag wird nur unter Anrechnung des Kindergeldausgleichsanspruchs, also dem halben Kindergeld gewährt. Sonst wirkt er sich auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aus, aber die Wirkung auf der Einkommensteuer ist oft sowieso 0.
Schöne Grüße
C.