Kinderfreibetrag / Erziehungsfreibetrag

Hi Ihr,

Ich finde die KFB und EFB Geschichte ziemlich kompliziert daher folgende Frage :
Wie würde der KFB und EFB in folgendem Fall gehandhabt werden :

Eltern leben zusammen in einem Haushalt aber nicht verheiratet
1 Elternteil arbeitet als Angestellter
1 Elternteil studiert

Der studierende Elternteil hat das alleinige Sorgerecht, bei ihm ist das Kind gemeldet und er erhält das Kindergeld ausgezahlt.

Bekommt der arbeitende Teil nun den vollen KFB und EFB weil das Kind zwar im gleichen Haushalt lebt aber beim anderen ( und nicht verheirateten,studierenden Teil ) gemeldet ist oder bekommt er nur den halben weil das Kind zwar nicht bei ihm gemeldet ist aber im selben Haushalt lebt ??

Grüße
Juergen

steuerlich wird ein Kind (fast) immer geteilt, erst recht, wenn die Eltern zusammenleben und nicht davon gespochen werden kann, dass einer seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Kindergeld kann immer nur einer bekommen und es wird auf beide Eltern aufgeteilt: also der, der es nicht bekommt, leistet mit der Hälfte des KG seinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes.

In der Anlage KIND jedes unverheirateten Elternteils wird die Hälfte des KG`s eingetragen und jeweils auch nur die Hälfte eines Freibetrages berücksichtigt!

E.