Hallo Experten,
Frau und Herr X leben getrennt ohne geschieden zu sein. Die gemeinsamen Kinder leben bei Frau X, Herr X zahlt brav Unterhalt. Beide vereinbaren, dass Frau X den vollen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen soll.
Rückantwort vom FA: geht nicht !!
Frau X entdeckt auf dem Formular die Möglichkeit, den Freibetrag in voller Höhe zu erhalten, wenn „der Kindesvater seiner Unterhaltspflicht nicht in voller Höhe nachkommt“. Herr X möchte sich das nicht nachsagen lassen, weil er später Nachteile fürchtet.
Welche Möglichkeit gibt es, das Frau X den vollen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen kann ?
Reicht es aus, wenn Herr X keine Anlage Kind abgibt und Frau X an der entprechenden Stelle im Formular („ohne Wissen von Herrn X“) ihr Kreuz macht ?
Bin für sachdienliche Hinweise dankbar.
Gruß
Nordlicht