Kinderfreibetrag gestalten

Hallo Experten,

Frau und Herr X leben getrennt ohne geschieden zu sein. Die gemeinsamen Kinder leben bei Frau X, Herr X zahlt brav Unterhalt. Beide vereinbaren, dass Frau X den vollen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen soll.

Rückantwort vom FA: geht nicht !!

Frau X entdeckt auf dem Formular die Möglichkeit, den Freibetrag in voller Höhe zu erhalten, wenn „der Kindesvater seiner Unterhaltspflicht nicht in voller Höhe nachkommt“. Herr X möchte sich das nicht nachsagen lassen, weil er später Nachteile fürchtet.

Welche Möglichkeit gibt es, das Frau X den vollen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen kann ?

Reicht es aus, wenn Herr X keine Anlage Kind abgibt und Frau X an der entprechenden Stelle im Formular („ohne Wissen von Herrn X“) ihr Kreuz macht ?

Bin für sachdienliche Hinweise dankbar.

Gruß

Nordlicht

Man kann (seit 2003??) keinen Kinderfreibetrag mehr „gestalten“. Wenn der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75% nachkommt, dann kann der andere Elternteil den vollen Kinderfreibetrag beantragen. Ist Vorgenanntes nicht der Fall, so gibt es keine Möglichkeit, den Freibetrag auf Antrag zu übertragen.

Bei minderjährigen Kindern kann jedoch gemäß § 32 (6) EStG der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet ist.