Nehmen wir eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit Kind an. Einer der beiden ist nach seinem Studium arbeitslos und bekommt keinerlei Leistungen , da der Andere knapp zu viel verdient.
Kann der Andere den halben Kinderfreibetrag auf sich übertragen lassen bzw. in der Steuererklärung beantragen?
Des Weiteren kann er außergewöhnliche Belastungen geltend machen, obwohl vom Anderen Bafög bis September bezogen wurde?
Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus
MFG Mathias