Kinderfreibetrag nach Scheidung

Hallo zusammen,

Angenommen Person A hat zwei Kinder mit Person B. Jetzt kommt es zur Scheidung. Werden dann tatsächlich nach Scheidung nur noch jeweils 1,0 Kinderfreibeträge eingetragen im der Lohnsteuerkarte?

Frage geht dahingehend: zwei Kindern verringert sich ja der Beitrag zur Pflegeversicherung, das wäre ja dann nach der Scheidung ein höherer Beitrag als zuvor wenn nur noch ein Kind berücksichtigt wird. Ist das korrekt?

Viele Grüße

Auch vorher war der korrekte Wert 1.0, eben die Hälfte von 2.0, wenn jeder 1.0 beanspruchen will. Es ist aber auch möglich, dass einer 2.0 einträgt und der andere nichts, da könnt ihr euch absprechen.

Durch die Scheidung ändert sich nichts, da es ja weiterhin deine Kinder sind, was der Staat entsprechend mit einer kleinen Steuererleichterung belohnt, da deine Kinder wahrscheinlich später selber einmal Steuern zahlen werden.