Kinderfreibetrag nur bei Kirchensteuer und Soli berücksichtigt?

Hallo

Angenommen jemand hätte einen Steuerbescheid erhalten, und da wäre der Kinderfreibetrag in Höhe von 7008 nur bei Kirchensteuer und Soli berücksichtigt worden, bei der Lohnsteuer aber nicht, hätte das dann seine Richtigkeit?

Viele Grüße

Kinder werden nur bei der Kirchensteuer berücksichtigt (bei Soli???) .
Es sei denn, die Steuerermäßigung ist höher als das schon erhaltene Kindergeld.
Ist das der Fall (bei einem „Besserverdfienenden“) wird das Kindergeld gegengerechnet gegen die Steuererstattung mit Kinderfreibetrag.

Hallo

Es sei denn, die Steuerermäßigung ist höher als das schon erhaltene Kindergeld.

Ach ja stimmt, das Kindergeld. Hatte ich vergessen.

Danke.

Aber wie kann es sein, dass man (einen geringen Betrag) Steuern nachzahlen muss, obwohl der Arbeitgeber schon immer alle Steuern einbehält (sehr große Firma, Software sollte aktuell sein), und vom FA auch einiges an Sonderausgaben anerkannt wurde, was der Arbeitgeber aber sicher nicht berücksichtigt hat?

Es gab mal Verletztengeld, aber weniger als die Sonderausgaben. Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen + Verletztengeld sind immer noch deutlich weniger als die steuerlich anerkannten Sonderausgaben. Wie kann das dann passieren, dass man trotzdem Steuern nachzahlen soll?

Sonstige Einkünfte gab es nicht.

Viele Grüße

Hallo.
Die Antwortmöglichkeiten sind vielfältig.

Freibeträge? (Steuerklasse II ?)
Lohnersatzleistungen?
Steuerklasse III/V?
Sachbezüge vom AG, die bisher nicht besteuert wurden?
Fehlerhafter Lohnsteuereinbehalt?

All das und noch viele weitere Punkte können Gründe sein, dass sich eine Nachzahlung ergibt.

Gruß, Heiko

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Hallo

Freibeträge? (Steuerklasse II ?)

Steuerklasse II trifft zu, aber das ist dem Arbeitgeber wie dem FA bekannt.

Lohnersatzleistungen?

Gab es nicht.

Steuerklasse III/V?

Nein.

Sachbezüge vom AG, die bisher nicht besteuert wurden?

Nein, es gab keine Sachbezüge.

Fehlerhafter Lohnsteuereinbehalt?

Das kann ich nicht sagen, ich kann es mir nur nicht ganz vorstellen, weil es ja doch automatisch geht. Das rechnet doch da keiner aus, sondern wird von der Software erledigt. Das Steuerbrutto auf dem Bezüge-Beleg des AG stimmt auch mit dem auf der Lohnsteuerberechnung überein.

Ich frage nochmal im FA nach (hatte ich aber schon, bevor ich die Frage stellte). Danke auf jeden Fall!

Viele Grüße

Ich glaub, ich weiß es
Hallo

Fehlerhafter Lohnsteuereinbehalt?

Die Kinder wären in diesem rein fiktiven Fall teilweise studienhalber ausgezogen. Kann es das sein, dass das zur Steuererhöhung führt? Kinder werden doch irgendwie berücksichtigt, wenn man alleinerziehend ist und sie zu Hause wohnen?

Mir fällt jetzt erst auf, dass Kinder ansonsten tatsächlich nur mit diesen 184 Euro Kindergeld berücksichtigt werden (falls man nicht sehr viel verdient)! Da stimmt doch was nicht!

Viele Grüße

Hallo,

Lohnersatzleistungen?

Gab es nicht.

Oder doch?

Wenn ich die vorherigen Beiträge richtig gelesen habe wurde doch Verletztengeld gezahlt!
Diese Leistung unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Dies sollte aber auch aus dem Bescheid hervorgehen.
In welcher Höhe Verletztengeld berücksichtigt wurde kann man - wenn auch mühsam - hinten in den Erläuterungen finden.

Gruß von TrixiMaus

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Hallo

Wenn ich die vorherigen Beiträge richtig gelesen habe wurde doch Verletztengeld gezahlt!

Stimmt.

Diese Leistung unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Heißt das, das der Arbeitgeber dieses Geld nicht berücksichtigt bei der Berechnung der Steuer?

Dies sollte aber auch aus dem Bescheid hervorgehen.
In welcher Höhe Verletztengeld berücksichtigt wurde kann man - wenn auch mühsam - hinten in den Erläuterungen finden.

Hab jede Zahl angeguckt. Das steht da nicht. Es waren auch nur ca. 130 Euro.

Viele Grüße

Hallo

Heißt das, das der Arbeitgeber dieses Geld nicht
berücksichtigt bei der Berechnung der Steuer?

so ist es. Der Arbeitgeber kann nur aus dem Lohn die Steuer berechnen und abführen.

Hab jede Zahl angeguckt. Das steht da nicht. Es waren auch nur
ca. 130 Euro.

Hast Du auch in den Erläuterungen nachgesehen? Nur hier findest Du entsprechende Angaben.
130 Euro täglich oder 130 Euro gesamt?

Gruß von TrixiMaus

Hallo

so ist es. Der Arbeitgeber kann nur aus dem Lohn die Steuer berechnen und abführen.

Ok. Eigentlich logisch.

Hast Du auch in den Erläuterungen nachgesehen? Nur hier findest Du entsprechende Angaben.

Ich hab auf der zweiten Seite geguckt, wo alle möglichen Beträge aufgeführt sind, die zur Erhöhung oder Verringerung des zu versteuernden Einkommens führen, z. B. Vorsorgeaufwendungen im einzelnen, Sonderausgaben etc. etc. Da steht eine ganze Menge.

130 Euro täglich oder 130 Euro gesamt?

Insgesamt. Mehr fehlte beim ausgezahlten Lohn auch nicht.

Viele Grüße