Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten

Kann der Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten gleichzeitig gelten machen?

  • Wenn ja, dann wäre Kinderfreibetrag für Zusammenveranlagung 6.024 + Kinderbetreuungskosten bis zum 4.000 = 10.024€ abzugsfähig.
  • oder erfolgt hier auch eine Günstigerprüfung?

Danke!
ouchin

Erstmal gibts Kindergeld als Steuervorauszahlung. Bei der Steuererklärung gibts von Amts wegen eine automatische Günstigerprüfung, was für den Steuerbürger günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Meistens ist das erhaltene Kindergeld besser. Der Freibetrag wirkt sich erst aus, wenn das Einkommen richtig hoch ist. Dann wird das Kindergeld wieder zugerechnet und der Freibetrag abgezogen.

Kinderbetreuung ist gesondert zu betrachten. Das hat mit Kindergeld und Freibetrag nichts zu tun. Einfach Anlage K pro Kind (auch halbe Kinder) wahrheitsgetreu ausfüllen.