Hallo,
wenn jemand geschieden ist und in Deutschland Arbeitet.
Das Kind und seine Mutter leben im EU-Ausland.
Selbst ist man nicht Kindergeldberechtigt.
Kann man trotzdem bei der Lohnsteuererklärung
den Kinderfreibetrag beantragen?
Hallo,
wenn jemand geschieden ist und in Deutschland Arbeitet.
Das Kind und seine Mutter leben im EU-Ausland.
Selbst ist man nicht Kindergeldberechtigt.
Kann man trotzdem bei der Lohnsteuererklärung
den Kinderfreibetrag beantragen?
Der Kinderfreibetrag wird nicht auf Antrag gewährt, den bekommst du auch so. Wenn das Kind aufgrund fehlenden Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, dann wird der Freibetrag gegebenenfalls gekürzt, entsprechend den Lebenshaltungskosten des betreffenden Landes.