Kinderg. als einkommen bei Alg II angerechnet!

Hallo alle,

nun habe ich heute ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen über mein Alg II. Die haben tatsächlich das Kindergeld als einkommen angerechnet. Ist das richtig???

Hallo

Die haben tatsächlich das Kindergeld als
einkommen angerechnet. Ist das richtig???

Ja, Kindergeld wurde schon immer als Einkommen angerechnet. Auch in der Steuererklärung von Arbeitenden.

Hallo alle,

nun habe ich heute ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen über
mein Alg II. Die haben tatsächlich das Kindergeld als
einkommen angerechnet. Ist das richtig???

Hallo, ja das ist richtig. Für das ALG II gilt sozusagen, jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat einen bestimmten Bedarf (wurde so festgesetzt), so auch ein Kind z.B. 205,–€ (oder 207,–€?) + anteilig Wohnkosten - müsste ich in § 20 SGB II nachsehen, kann es noch nicht auswendig. Jetzt bekommt dieses Kind woher auch immer ein „Einkommen“, eben Kindergeld oder z. B. auch Unterhaltszahlungen. Mit diesem Geld ist also der „Bedarf“ des Kindes also zum Teil gedeckt - und beim ALG II wird nur noch das gezahlt, was noch zur Bedarfsdeckung fehlt.
Das Kindergeld muss natürlich tatsächlich auch in die Haushaltskasse eingehen - sonst müsste man ggf. mit dem Amt (ARGE) oder dem-/derjenigen,die/der das Kindergeld tatsächlich bekommt (z.B.Großmutter oder Kindesvater, die/der wo anders wohnt und das Kindergeld bisher vielleicht erhielt) reden, damit das geregelt wird!
Lieben Gruß!:smile: