Kindergarten

Hallo auch!
Ich habe einen kleinen Neffen, der in den Kindergarten geht, heute wurde uns beim Abholen gesagt, er habe Fieber und müsse jetzt 3 Tage zu Hause bleiben. Allerdings ist es ja bei Kinder öfters mal so, das sie erhöhte Temperatur haben. Im Kindergarten hat seine Temperatur wohl 39,1°C betragen, allerdings direkt nach dem Mittagsschlaf und als wir 10 min. später zu Hause waren, hatte er 35,9°C! Der Kinderarzt konnte nichts feststellen und hat eine Gesundschreibung mitgegeben, trotzdem dürfen wir ihn nach Aussage des Kindergartens erst nach 3Tagen wieder hinbringen und uns wurde gesagt, dass stünde so im Kindergarten - Gesetz. Allerdings konnte ich darüber im Gesetz nichts finden. Meine Frage ist, ob es sich der Kindergarten so einfach machen kann und das Kind zu Hause bleiben muss, auch wenn er kein Fieber hat und auch nicht krank ist?! Danke im voraus!

Hallo…

ich bin Erzieherin und arbeite im Kindergarten…
Es ist vom Gesundheitsamt empfohlen glaube ich, dass Kinder mind. 1 Tag lang fieberfrei sind…
aber wenn er nur ein paar stunden ein bisschen tempeartur hatte und sonst topfit ist, kann er auch wieder in den Kindergarten.
Es gibt kein gesetz was das verbieten…
IM Kibiz (so heisst das neue Kindergartengesetz) steht sowas sicher nicht drin.
Das Gesundsheitsamt gibt Empfehlungen raus, aber ich denke nicht, dass der Kiga verbieten darf das KInd aufzunehmen. Ich würde vielleicht beim zuständigen gesundheitsamt mal anrufen und das schildern.
Mit einer Gesundschreibung sollte der Kiga das Kind aufjeden Fall aufnehmen…
sehr kundenfreundlich der Kiga…:wink: sprecht doch noch mal in Ruhe mit der kigaleitung

Liebe Grüße

Jessie

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Erstmal vielen Dank für die Infos, wir werden diesen Weg wohl mal einschlagen. Ich finde es auch nicht gerade gut, denn es ist jedesmal so und wenn ein Kind ein bischen Temp. hat, muss es jedesmal 3 Tage zu Hause bleiben, dass macht ja auch kein Arbeitgeber lange mit.

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Hallo

Obwohl wir hier in Leipzig mehrere Kindergärten betreiben, habe ich noch niemals von so einer Regelung gehört. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz welches für alle Einrichtungen gilt. Hier wird aber nur der Umgang mit ansteckenden Erkrankungen geregelt. Da du mit dem kind zum Arzt gegangen bist und dieser das Kind gesund geschrieben hat besteht überhaupt kein Grund es nicht zu betreuen. Sollte die Einrichtung in freier Trägerschaft sein und nicht von der Stadt betrieben werden, können sich diese Einrichtungen eigene Benutzerregeln geben, die den Eltern dann ausgehändigt werden und mit dem Betreuungsvertrag unterschrieben werden. Hier können auch individuelle Regelungen zum Thema krank und gesund getroffen werden, jedoch habe ich noch nie gehört dass sich eine Einrichtung über das Attest eines Arztes hinwegsetzt?
Also eigentlich ein Grund zur Beschwerde beim Jugendamt oder zumindest zur kritischen Anfrage in schriftlicher Form denn auch KITAs werden öffentlich finanziert und dürfen sich nicht einfach über gängige Verfahren hinwegsetzen.

viele Grüße

Hallo auch…

Vielen Dank für Deine Antwort, ich werde es an meine Schwester weiterleiten.

Viele Grüße

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