Kindergarten bezahlen ohne zu nutzen?

Meine Tochter ist 4 Jahre alt und besucht den Kindergarten. Nun braucht sie jedoch eine therapeutische Maßname, so dass sie einen Tag in der Woche den Kindergarten nicht besuchen kann. Nun dachte ich, da ja nun Stunden übrigbleiben kann ich sie an einem anderen Tag etwas länger betreuen lassen. Im Kindergarten sagte man mir jedoch ich müsse den Tag den sie nicht kommt trotzdem mit 5 Stunden buchen und bezahlen. Da dann durch den Tag an dem ich sie länger lassen möchte die Stundenzahl der momentanen Buchung überschritten wird (5-6 Stunden täglich) muss ich sie auch noch höher buchen, also mehr bezahlen. Fakt ist: Ich bezahle momentan für 30 Stunden Kindergarten und kann aber nur 26,5 wahrnehmen. Buche ich sie wie empfohlen höher bezahle ich für 35 Stunden und kann nur 26,5 tatsächliche Betreuungsstunden wahrnehmen. Wir sind auf dem Land, Mo. und Fr. ist der KiGa schon um 14 Uhr geschlossen. Also keine Chance die zu viel gebuchten Stunden noch irgendwie anderweitig zu nutzen. Ist das rechtmäßig dass man an einem Tag an dem das Kind nicht betreut wird trotzdem buchen und bezahlen muss??? Für was wäre dann die gesamte Bucherei gut? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Hallo, rechtmäßig ist natürlich erst mal alles was in den Statuten steht und du bei Vertragsabschluss unterschrieben hast. Schade, dass sich die Kita so wenig kulant zeigt. Das mit dem buchen kenne ich nicht bei uns gibt es entweder Regelgruppe von 7-14 Uhr oder Ganztags 7-17 Uhr. Wenn ich die Regelgruppe nutze, kann ich allerdings auch nicht mein Kind schon um 13 Uhr abholen und dafür freitags bis 17 Uhr in der Kita lassen… Ich würde noch mal ein klärendes Gespräch mit der Leitung oder eventuell sogar dem Träger suchen, da es sich um eine Ausnahmesituation handelt.
Wünsche dir viel Glück, herzliche Grüße von der Nordsee

Hallo Schokomama

Ich bin aus der schweiz und das kindergartensystem ist erst ab 5 jahren und statlich finanziert.
Darum kann ich dazu eigentlich nichts sagen, bin nicht informiert.

Ich an deiner stelle würde vielleicht an anderen kindergartenplätzen nachfragen.

Viel erfolg beim finden einer antwort.

jdee

so gern ich darauf antworten würde, darf ich leider nicht, da es eine rechtliche Frage ist (Vertragsrecht)

Thomas

Trotzdem danke!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Auskunft. Mal sehen was ich in einem Gespräch erreichen kann. LG

Hallo Schokomama,

ich antworte natürlich gern, auch wenn ich wahrscheinlich nicht die gewünschte Antwort bringen werde wie sicherlich erhofft.

Leider ist der Kindergarten völlig im Recht. Es gibt einen Betreuungsvertrag, den Sie zu Beginn unterschrieben haben und in dem müsste es auch geregelt sein was für Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Natürlich gibt es auch Kindergärten, welche anbieten, dass die Kinder nur an bestimmten festen Tagen in der Woche kommen brauchen und dies dann finanziell berücksichtigt wird. Ich persönlich kenne zwar noch keine, aber es gibt sie. Wenn Ihre Kita dies nicht im Angebot hat, dann müssen tatsächlich alle Tage bezahlt werden.

Mal ein Beispiel: Stellen Sie sich vor sie fahren im Sommer mit Ihren Kindern 2 Wochen in den Urlaub,soll bei Familien ja hin und wieder vorkommen. Auch für diese zwei Wochen muss der Kitaplatz, Ausnahmen bestätigen die Regel, von Ihnen vollständig bezahl werden. Eine ähnliche Debatte hatte ich schon ein mal in einer Hortbetreuung, welche ja oftmals über die sechs Wochen Sommerferien nicht in Anspruch genommen wird. Auch da mussten diese sechs Wochen rechtmäßig weiter bezahlt werden.

Stellen Sie sich vor, jedes Elternteil würde alle paar Wochen zur Kitaleitung kommen weil Ihr Kind ab und an oder mal für längere Zeit nicht an einem Bestimmten Tag kommen kann. Die Leitung würde nur noch damit beschäftig sein dies nachzuprüfen.

Aber vielleicht können Sie sich mit Ihrer Kita bzw. Ihrem Träger irgendwie friedlich einigen? Kommunikation bewirkt manchmal Wunder.

Lange Rede kurzer Sinn. Die Kita ist „leider“ im Recht.

Hallo Schokomama!

Die Regelung für Buchungszeiten sind von Stadt zu Stadt, bzw. Landkreis unterschiedlich. Auch kommt es auf die Trägerschaft an. Da gibt es auch gewaltige Unterschiede. Bei uns (Stadt mit 70000 Einwohner, kath. Träger) gibt es sogenannte Mindestbuchungszeiten, die für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes notwendig sind. In unserem Kindergarten sind das täglich 4 Stunden, von 8:00 - 12:00 Uhr.Alle weiteren Stunden kosten auch mehr. Die Mehrkosten sind aber nicht so hoch. Wer täglich von 7:00 Uhr - 16:30 Uhr bucht (höchste Buchungszeit) zahlt gerade mal 30,-€ im Monat mehr. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür, soweit ich weiß nicht. Das wird ausschließlich vom Träger festgelegt und im Vertrag mit den Eltern vereinbart. Wir haben aber auch Schulkinder, die nur 3 x in der Woche kommen. Es ist alles Verhandlungssache.

LG! Tinexradeln

Hallo Schokomama,
leider habe ich keine positive Antwort für Sie. Ja leider ist dies so, das man den Platz bezahlen muss, auch wenn das Kind nicht den KIGA besucht. Das gilt bei Krankheit, Terminen während der KIGA Zeit oder in den Ferien. Die Öffnungszeiten finde ich sehr eng gestrickt. Aber anscheinend reicht die Zeit auf dem Land??!!! Aber wie gesagt es ist so das Sie auch bei nicht besuchen des Kiga den Platz bezahlen müssen.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben
Viele grüße
Bert

Hallo, also dieses Problem ist sehr komplex.
M.E. kommt es zuerst einmal darauf an, was in dem zwischen Ihnen und der Kita geschlossenen Betreuungsvertrag steht.
In der Regel wird die Betreuung für einen Monatszeitraum gezahlt.
Fehltage müssen trotzdem gezahlt werden, da ja auch die Kosten für die Einrichtung weitergehen. (Eine Außnahme ist das Essen)
Wenn sie eine gewisse Monatsstundenzahl vereinbart haben, könnte man darüber streiten, ob man einen Anspruch auf die nicht „genommenen Stunden " hätte.
Ich verstehe nicht ganz wel hes System diese Einrichtung hat. Ist es eine private Einrichtung? Dann hätten Sie durchaus Anspruch auf die volle vereinbarte Betreuungszeit.
Aber nochmal, was steht im Vertrag?
Wenn ich den kenne kann ich durchaus nochmals darüber urteilen.
Mich stört in diesem Zusammenhang auch das Wort:“ ich buche Stunden für das Kind" dies ist in einer Tagesstätte normalerweise nicht üblich.

MfG

Hallo Schokomama,

leider kann ich dazu nichts sagen. In unserem Bundesland bezahlen die Kinder keine Kindergartengebühren. Die Plätze sind komplett frei.

Viele Grüße Moni

Liebe Schokomama
ob die Verschiebung der Stunden möglich ist, hängt wietestgehend vom Träger ab. 
Die meisten Träger sehen darin kein Problem wenn das begründet ist und in Einzelfällen vorkommt.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur empfehlen diese direkt mit dem Trägervertreter zu besprechen.
Ich hoffe es klappt bei Ihnen!
In den KITA’s die ich kenne war das noch nie ein Problem.
Viel Glück
KITA

Hallo,

tut mir leid, da kann ich dir wahrscheinlich nicht helfen.
Auch ein Kindergarten ist ein Wirtschaftsunternehmen und kann - je nach Größe der Einrichtung - nur eingeschränkt auf die individuellen Wünsche der Kinder und Eltern eingehen. In der Regel bucht man ‚Pakete‘, z.B. nach Stundenanzahl, nach mit- oder ohne Mittagessen… - da gibt es ausserhalb keinen oder nur kaum Spielraum, auch, weil Spielraum den gesamten Ablauf stören kann.

Wenn es ein städtischer oder kirchlicher Kindergarten ist, kannst du dich nochmal beim Träger des Kindergartens erkundigen, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit gibt, deinen Wünschen zu entsprechen.

Ich weiß, in den ländlichen Gegenden ist es noch viel schwerer, alles unter einen Hut zu bringen, da die Betreuungsangebote eher geringer sind.
Vielleicht kannst du den Tag mit der therapeutischen Maßnahme verlegen, so daß es bei euch besser passt?

Und, was die Rechtmäßigkeit der Berechnung des Kindergartens betrifft - ich bin kein Jurist, aber ich denke, wenn die ‚Pakete‘ anbieten, dann muss man sie so akzeptieren, egal ob man es voll nutzt oder nicht.

Lieben Gruß,

Bettina

Tut mir leid, zu Verwaltungssachen kann ich nichts sagen.

hallo,

rechtmäßig ist es sicherlich so, dass man einen 30 stunden platz bucht und bezahlt. für diese zeit sind die räumlichkeiten und das personal für dein kind bezahlt und werden zur verfügung gestellt. ob dein kind nun krank ist, ihr urlaub macht oder dein kind aus sonst einem grund die einrichtung nicht besucht, ist egal. würde man nur die tatsächlich in anspruch genommenen stunden zahlen, müsste dann eigentlich genau buch geführt und am ende des monats ausgerechnet werden welches kind wie lange anwesend war.
allerding könnte ich mir auch vorstellen, dass man kindergarten intern eine lösung für dich finden kann.
das problem bei solchen „sonderregelungen“ ist nur, so etwas spricht sich herum und plötzlich brauchen noch 20 andere eltern eine besondere regelung. Ärger vorprogrammiert, würde ich aus erfahrung sagen.
du könntest, wenn es dir sehr wichtig ist, versuchen über den elternbeirat oder den träger des kindergartens eine offizielle regelung zu bekommen.
viel glück

Hallo,
also ist deine Tochter in einer Regelgruppe?d.h. wird jeden Tag von 8 - 12 uhr 30 und di ,mi und do von 13 uhr 30 bis 16 uhr 30 betreut??
Oder ist es bei euch so dass man tageweise bucht??Dann wäre abzuklären ob dieser Tag ganz rausfällt d.h. du kannst dein Kind an diesem Tag nie bringen auch wenn die therapeutisch Maßnahme mal ausfällt.
Na ja Fakt ist daß eine bestimmte Anzahl an Kindern gemeldet sind und die Abrechnung auf dieser Zahl beruht.d.h. es ist schlecht möglich jedes Kind Tage/Stundenweise einzeln abzurechnen (da könnte ja eine Mutter kommen und sagen aber mein Kind war diese Woche krank kann ich das Geld jetzt kürzen?)
Jeder Kiga. hat laufende Kosten,sei es Personal, Essen,Material,…die auch gewärleistet sein müssen.
Hoffe konnte dir weiterhelfen?Ansonsten einfach nochmal melden
Gruss Claudia

Meine Tochter ist 4 Jahre alt und besucht den Kindergarten.Nun braucht sie jedoch eine therapeutische Maßname, so dass sie einen Tag in der Woche den Kindergarten nicht besuchen kann. Nun dachte ich, da ja nun Stunden übrigbleiben kann ich sie an einem anderen Tag etwas länger betreuen lassen. Im Kindergarten sagte man mir jedoch ich müsse den Tag den sie nicht kommt trotzdem mit 5 Stunden buchen und bezahlen. Da dann durch den Tag an dem ich sie länger lassen möchte die Stundenzahl der momentanen Buchung überschritten wird (5-6 Stunden täglich) muss ich sie auch noch höher buchen, also mehr bezahlen. Fakt ist: Ich bezahle momentan für 30 Stunden Kindergarten und kann aber nur 26,5 wahrnehmen. Buche ich sie

wie empfohlen höher bezahle ich für 35 Stunden und kann nur 26,5 tatsächliche Betreuungsstunden wahrnehmen. Wir sind auf dem Land, Mo. und Fr. ist der KiGa schon um 14 Uhr geschlossen. Also keine Chance die zu viel gebuchten Stunden noch irgendwie anderweitig zu nutzen. Ist das rechtmäßig dass
man an einem Tag an dem das Kind nicht betreut wird trotzdem buchen und bezahlen muss??? Für was wäre dann die gesamte Bucherei gut? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar