meine Tochter Jana ist am 01.08.2009 2 Jahre alt geworden, d.h. lt. §187 BGB hat sie am 01.08. um 0:00 Uhr das zweite Lebensjahr vollendet.
Unser Kindergartenjahr in NRW fängt auch am 01.08. an. Nun habe ich von der Stadt einen geänderten Gebührenbescheid bekommen, in dem Jana für August als „unter 2 Jahren“ eingestuft wird (was mich satte 150 € zusätzlich kostet). - Auf meine Rückfrage bei der Stadt sagte man mir, dass es üblich sei, die Kinder erst im folgenden Monat in die neue Altersklasse einzustufen.
Ich kann jetzt nur Klage erheben…
Hat jemand schon einmal von einem solchen Fall gehört und hat meine Klage Aussicht auf Erfolg??
Erfolgschancen: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
Allerdings scheint das mit dem Folgemonat üblich zu sein, so ist z.B. Rentenbeginn immer der Folgemonat nach dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde, also Geburtstag am 13.08., Rentenbeginn wäre der 01.09.
Andererseits: Elterngeld wird für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt. Der Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt um 0:00 Uhr und endet an dem seiner Zahl nach dem Tag vor der Geburt entsprechenden Tag des Folgemonats um 24:00 Uhr (vgl. § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Also das müssen die Juristen entscheiden.
Gruß
Otto
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Auch hier bei uns ist es üblich erst im Nachfolgemonat den ermäßigten Beitrag zu gewähren.Rein rechtlich trifft das dann auch für Kinder zu die am 1. des Monats geboren sind. Wir hatten allerdings noch nie eine Klage deshalb so dass ich zu den Erfolgsaussichten nichts sagen kann. Oft lässt sich mit den entsprechenden Stellen reden um so einen Kompromiss zu erzielen.Vielleicht sind diese ja kompromissbereit, wir würden das in solch einem speziellen Fall mit Klageandrohung sein.
viele Grüße S.pohler
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danke für die schnelle Antwort, allerdings verstehe ich sie nicht ;o)
Wahrscheinlich reden wir über zwei verschiedene Themen…
Meine Tochter geht schon mit 2 in den Kindergarten (also nicht erst mit 3 Jahren). Nur für unter 2-jährige (das gibt es wohl scheinbar auch?!?) sind die Beiträge erheblich höher als für 2-Jährige (bis zur Einschulung)
LG iris
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Vielen Dank für die Antwort. Unsere Sachbearbeiterin ist eine ganz Nette, scheint aber keinerlei Einflussmöglichkeiten zu haben. Ich habe ihr extra schon gesagt, dass wir Klage erheben würden und, ob wir ihr (oder sonstwem) das vorher zuschicken sollen, um die Klage abzuwenden oder ähnliches.
Leider geht sie da gar nicht drauf ein…
LG iris
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o.k. lassen wir mal das Bundesrecht und den Namen mal beiseite.
Sicher findest Du in der Gebührenordnung (-satzung) Deiner Kommune oder Landkreises eine entsprechende Angabe. Diese solltest Du ja bereits haben.
Der Betreuungsschlüssel und die Anforderungen an die räumliche Ausstattung für Kleinstkinder (eigentlich bis 3) sind natürlich höher als für größere Kinder. Deshalb sind die Kosten auch höher.
Leider erleben wir sehr oft, das, unabhängig vom geltenden Recht oder erlassenen Anordnungen, Dinge getan werden, die sich damit überhaupt nicht decken.
Mit einem Gespräch beim zuständigen Sachbearbeiter, notfalls Vorgesetzten, sollten sich Unstimmigkeiten regeln lassen. (Wenn Sie denn existieren).
In jedem Fall solltest Du mit Stadt-/Gemeinderäten Kontakt aufnehmen und diese „sachlich“ vom „Fall“ unterrichten. Eventuell gibt es ja dort Möglichkeiten das Gespräch positiv zu beschleunigen.
In letzter Instanz müsstest Du den Rat eines Anwaltes für Sozial/Verwaltungsrecht in Anspruch nehmen.
in der Satzung findet man leider nur die Einstufung „Kinder unter 2 Jahren“ und „Kinder ab 2 Jahren“. Ich habe schonmal versucht bei der Sachbearbeiterin vorzutasten und ihr Gelegenheit zu geben das Ganze zu überdenken, oder an jemanden weiterzugeben, der höhere Befugnisse hat. - Leider völlig erfolglos.
Aber danke für den Tipp, sich mal direkt an ihren Vorgesetzten zu wenden. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht!
LG iris
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dürfte sich nach der Kindergartensatzung bzw. Gebührensatzung regeln. Hast du dort schon reingeschaut? Die Stadt muss dir ja eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung genannt haben.
Wegen 150 EUR den Rechtsweg zu beschreiten, würde ich allein wegen des damit verbundenen Aufwands vermeiden.
Grüße, Jochen
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hallo iris, sorry erstmal, dass ich erst jetzt antworte, aber ich hatte 1 schweren unfall und kann auch nur mit 1 hand (der linken) klin schreiben.
zu deiner frage:
es hat mehrere gründe, dass die einstufung erst im darauffolgenden monat erfolgt. das hägt (in bayern) zum einen mit den zuschüssen des landes zusammen. wird ein kind im kiga-jahr erst 2 bzw. 3, dann gibt es höhere zuschüsse fürs ganze jahr. im übrigen ist in deinem fall wohl die satzung / gebührenordnung der stadt mit ausschlaggebend. ich empfehle dir 1. gegen den gebührenbescheid einspruch / bzw. widerspruch einzulegen, oder alternativ dein kind halt erst 1 monat später oder in einem anderen kiga anzumelden, falls sich die stadt nicht auf 1 entsprechenden deal einlässt.
sorry, dass ich dir nichts besseres raten kann.
im übrigen ist der ausgang einer solchen klage fragwürdig und wenn du pech hast noch viel teurer als die 150,- €
viel erfolg trotzdem, juan
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Inzwischen liegt mir das Urteil über die Einstufung „ab 3 Jahren“ vor (das ist bei uns wichtig, weil die Kinder im 3. Lebensjahr beitragsfrei sind).
Das Gericht bezieht sich dort immer auf das Alter am „Fälligkeitstag“, daher sehe ich gute Chancen für meine Klage und werde es einfach mal versuchen (die Möglichkeit eines Einspruchs oder Widerspruchs gibt es bei uns leider nicht).
Ich gebe dann bescheid, wie es gelaufen ist…
LG iris
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Hallo.
Ich entschukldige mich zunächst mal, dass Deine Anfrage meinem Sommerurlaub irgendwie zum Opfer gefallen sein muss und ich nicht geantwortet habe, wie ich zu meinem Erschrecken jetzt sehe.
In der Sache kann ich Dir aber auch jetzt nicht weiter helfen; mit dem Gebühreneinzug ist die Stadtverwaltung befassst und nicht der Kindergarten.
Hast Du klagen müssen, oder gab es eine Kulanzregelung? Würde mich dann doch interessieren.
ich habe tatsächlich Klage einreichen müssen! - Man glaubt es kaum, plötzlich bekomme ich bescheid, dass Jana auf einmal erst ab September im KiGa gemeldet ist und sich das Problem somit erübrigt. Ich solle bitte eine Erledigungserklärung abgeben und die Gerichtskosten tragen.
Das habe ich mir dann erstmal ausgerechnet und da es billiger war als die Klage durchzufechten, die Erklärung abgegeben.
War aber schon seltsam, dass Jana plötzlich einen Monat später angemeldet war (was vorher angeblich nicht möglich war und ohne, dass mich jemand gefragt hatte) ;o)