Guten Tag,bei uns fällt krankheitsbedingt der Kindergarten aus und es wurde eine Notgruppe(ca.20 Kinder) erstellt für die Kinder wo die Mütter arbeiten.Bei uns ist das zwar nicht der fall aber wie ist das denn eigendlich ? Bekommen wir das Geld was wir ja trotzdem bezahlen ersetzt ? Wir sollen ja nunmal unsere Tochter zuhause lassen.
Guten Tag,
…ich denke diese Frage muss der
Kindergarten oder die dafür zuständige,
amtliche Stelle beantworten.
Selbst wenn es ein privat, geführter
ist, so unterliegt auch ein
Kindergarten wirtschaftlichen
Rechtsgeschäften bzw. Rahmenbedingungen.
Es gibt in Österreich so genannte
Kindergartengesetze, worin das
festgehalten ist.
Hallo,
also, wenn der Kindergarten einen Ersatz anbietet, dann hat man sicherlich kein Recht, was zurückzufordern. Darüberhinaus wird ja im Kindergarten nicht pro Tag oder Pro Stunde abgerechnet. Der Kindergartenbeitrag ist immer auch durch die Kommune bezuschusst, sodass es schwierig wäre, den tatsächlichen Betrag zu errechnen, den man weniger zahlen müsste.
Wie auch immer, ich persönlich melde mein Kind immer auch für die Notgruppen an, auch wenn ich an diesem Tag nicht arbeite. Ich biete dann manchmal - nicht immer - auch Unterstützung an, bei der Betreuung der Kinder, wenn es bei den Erzieherinnen knapp wird.
Ich finde es nicht vertretbar, wenn das Angebot nur den „arbeitenden Müttern“ gemacht wird. Ich als Elternbeirat lasse es auch nicht zu, dass der Kindergarten unverhältnismäßig oft geschlossen wird, dann wende ich mich an den Träger, dann muss er Ersatz finden.
Allerdings glaube ich, dass die Kürzung der Beiträge nur im äußersten und letzten Fall möglich ist, wenn nämlich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Ich würde mich mal über den Elternbeirat an den Träger wenden, wenn es zu massiv wird.