Hallo,
meine 4 jährigen Zwillinge gehen in den Kindergarten. Jetzt fiel mir kürzlich ein, was wohl wäre wenn die während der Kindergartenzeit was kaputt machen würden. Nur mal angenommen: Eine andere Mutter oder eine Erzieherin bringt von zu Hause z.B. Geschirr oder was anderes mit. Die kleinen sollen nun was kochen oder backen. Dabei wird das ausgeliehene Geschirr beschädigt. Wer ersetzt den Schaden?
Die Privathaftpflicht des Kindes welches das kaputt gemacht hat (trotz Deliktunfähigkeit)? Wohl eher nicht, oder?
Die Haftpflichtversicherung des Kindergartens? Gibt es da auch die Deliktunfähigkeit bzw. sind da nur Schäden versichert, die das Personal verursachen?
Oder die Berufs- bzw. Amtshaftpflicht der Erzieherin die die Aufsicht in der Zeit hatte? Wie würde es sich dann dabei verhalten, wenn die Erzieherin was von sich mitgebracht hätte und das dann kaputt geht?
Oder sind Dinge, die ich dem Kindergarten leihe grundsätzlich nicht gegen Beschädigungen versichert?
Würde mich über eure Antworten sehr freuen. Dankeschön!
Die Privathaftpflicht des Kindes welches das kaputt gemacht
hat (trotz Deliktunfähigkeit)? Wohl eher nicht, oder?
Richtig.
Die Haftpflichtversicherung des Kindergartens? Gibt es da auch
Haftung setzt Verschulden voraus, wenn kein Mitarbeiter des Kindergartens ein verschulden trifft, wird der Schaden gar nicht ersetzt.
Aufsicht in der Zeit hatte? Wie würde es sich dann dabei
verhalten, wenn die Erzieherin was von sich mitgebracht hätte
und das dann kaputt geht?
Genauso.
Oder sind Dinge, die ich dem Kindergarten leihe grundsätzlich
nicht gegen Beschädigungen versichert?
Die meisten Privathaftpflichtpolicen schließen „geliehene, gemietete oder zum Gebrauch überlassene“ Gegenstände von der Erstattung aus.
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass in so einem Fall niemand den Schaden ersetzt?
Wie würde es dann in dem Fall aussehen, wenn z.B. die Kinder während der Kigazeit draussen Ball spielen (natürlich unter Aufsicht) und der Ball hüpft über den Zaun auf die Strasse, Auto kommt, weicht aus und knallt irgendwo gegen? - ich weiss abgedroschener geht`s nicht mehr, ist aber halt immer noch ein tolles Beispiel 
Oder haftet die Kindergartenhaftpflichtversicherung nur bei Schäden die das Personal verursacht?
Sorry für meine Nachfragerei, aber mich würde einfach mal interessieren für was eine Kiga-Haftpflicht gut ist.
Verstehe ich das richtig, dass in so einem Fall niemand den
Schaden ersetzt?
Ja, das siehst Du richtig.
Auto kommt, weicht aus und knallt irgendwo gegen? - ich weiss
abgedroschener geht`s nicht mehr, ist aber halt immer noch ein
tolles Beispiel 
Solche Fälle kann man nicht allgemein beantworten, die werden i.d.R. vor Gericht entschieden.
Oder haftet die Kindergartenhaftpflichtversicherung nur bei
Schäden die das Personal verursacht?
Für die das Personal oder der Betreiber des Kindergartens verantwortlich ist. Sie müssen sie nicht verursacht haben.
Sorry für meine Nachfragerei, aber mich würde einfach mal
interessieren für was eine Kiga-Haftpflicht gut ist.
Sie steht dann ein, wenn der Kindergarten oder sein Betreiber schadensersatzpflichtig werden. Wann das der Fall ist ist extrem von den Detailumständen abhängig und wird im Extremfall, wie oben erwähnt, am Richtertisch entschieden.
Herzlichen Dank! Jetzt bin ich wieder etwas schlauer 