Kindergarten - Übergabepflicht?

Hallo,

mein Sohn ist jetzt 6 Jahre alt und kommt dieses Jahr in die Schule. Ich bringe ihn jeden Morgen mit dem Auto zum Kindergarten, weil es auf dem Weg zu meiner Arbeit liegt. Bis vor 2 oder 3 Wochen habe ich ihn immer hineingebracht, bis in die Gruppe. Neulich war ich dann mal sehr spät dran und habe ihn gefragt, ob er allein reingehen könne. Ich habe noch gewartet, bis drin war und bin dann erst weggefahren. Am nächsten Tag habe ich ihn wieder gefragt, und er ist wieder allein reingegangen. Am dritten Tag wollte er schon von sich aus allein reingehen. Seitdem haben wir es fast jeden Tag so gemacht. Ich bin stolz auf ihn, denn obwohl er schon 3 Jahre dort ist und eigentlich eine recht „große Klappe“ hat, ist er morgens trotzdem immer noch etwas schüchtern und hat sich manchmal immer noch hinter mir versteckt, wenn wir in die Gruppe kamen. Ich warte aber immer, bis er ganz drin ist. Ich bin mir auch 100%ig sicher, dass er nicht wieder rausgehen würde, wenn ich weg bin.
Vorgestern sprach mich auf einmal die Gruppenleiterin seiner Gruppe an und sagte, ich müsse meinen Sohn morgens bis in die Gruppe bringen. Das hätte was mit der Aufsichtspflicht zu tun. Die Aufsichtspflicht des Kindergartens begänne erst, wenn das Kind „abgeliefert“ worden sei. Sonst könne es sein, dass die Erzieherinnen gar nicht mitbekommen, wenn ein Kind schon da ist.
Ich muss dazu sagen, dass es eine ziemlich große Einrichtung ist, die mein Sohn besucht, Kindergarten, Kita und Hort, mit 4 Gruppen, geöffnet von 7 - 17 Uhr. Die Erzieherinnen arbeiten also in Schichten, sozusagen. Nachmittags ist manchmal keine Erzieherin aus der Gruppe meines Sohnes mehr da. Die Kinder, die nachmittags noch da sind, sind dann alle zusammen in einer Gruppe. Die Kinder werden auch nicht alle gleichzeitig abgeholt, sondern nach und nach, wenn die Eltern eben kommen. Zum Abholen muss man zwar klingeln, trotzdem habe ich manchmal den Eindruck, dass es keine der Erzieherinnen mitbekommt, dass ich meinen Sohn abgeholt habe.
Ich sehe nun nicht ein, dass ich meinen Sohn morgens bis in die Gruppe bringen soll. Können die Erzieherinnen dies wirklich verlangen? Ich will zwar noch mit der Leiterin sprechen, ob dies in irgendwelchen Richtlinien steht und ich vielleicht sogar unterschrieben habe, mich daran zu halten - dann muss ich’s wohl tun. Aber wenn nicht, können sie mich dann dazu zwingen? Immerhin, mein Sohn ist 6 und kommt bald in die Schule, dort wird er auch allein hingehen.
Und - das ist zwar schon mehr als 30 Jahre her, aber - ich bin als Kind sowohl allein zum Kindergarten hin als auch allein nach Hause gegangen (war allerdings nur 5 Min. zu Fuß entfernt).
Ach ja, die Erzieherin meinte noch, dass es schon vorgekommen sei, dass Kinder wieder hinausgegangen sind, nachdem die Eltern weg waren. Das ist doch dann das Risiko der Eltern, oder? Wie gesagt, bei meinem Sohn bin ich mir 100%ig sicher, dass er nicht wieder rausgehen würde.
Wie seht ihr das? Ist es nachlässig von mir, meinen Sohn allein reingehen zu lassen? Oder habe ich mit meiner Einstellung recht?

Gruß
Nelly

Hi Nelly,

ich höre Besorgnis heraus, Besorgnis um Deinen Sohn und daß Du die Aufsichtspflicht verletzen könntest.

Ich schreibe einfach mal ohne jedwede Grundlage mein Bauchgefühl.

Kinder spüren recht gut, was Eltern wollen, auch hören wollen. Frage Deine Sohn ohne Suggestivfragen zu stellen, ganz neutral, wie für ihn das ist, wenn er alleine in den Kindergarten geht? Was findet er gut daran? Was gefällt ihm nicht daran, allein hinein zu gehen?

Ich denke, wenn Euer Vertrauensverhältnis stimmt, dürfte es da keine Probleme geben.

Wenn er bald eingeschult wird, sollte es ihm keine Probleme bereiten. Manche Kinder / Menschen brauchen einfach länger um manches zu lernen. Falls dem so wäre, wäre es dennoch auch okay so.

Vorausgesetzt Deinem Sohn taugt das allein in den Kindergarten zu gehen und es gibt keinerlei Gründe mehr die ihn ängstigen oder davon abhalten könnten, sage und zeige ihm, daß und wie stolz Du auf ihn und seine gewonnene Selbständigkeit bist.

Wie wäre es, das zusätzlich mit einem Geschenk auszudrücken? Ein Spielzeug oder / und eine Freizeitbeschäftigung ganz nach Gusto des Sohnemanns, sei es nun ein Zoobesuch oder ein Waldspaziergang. Etwas was Dein Sohnemann sich halt gerne oder schon länger (mal wieder) wünscht.

Der Gewinn an mehr Freiheit, bedeutet auch mehr Selbstverantwortung.

Ciao,
Romana

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Hallo Nelly,

die rechtliche Seite ist mir ganz und gar unbekannt.
Aber ich kenne keinen einzigen Kindergarten, bei denen Eltern schon einmal darauf angesprochen wurden.
Ganz im Gegenteil, bei uns ist es ganz normal, dass die Kinder ab einem gewissen Alter alleine in den Kindergarten kommen und auch alleine wieder nach Hause gehen.

Persönlich halte ich das, was die Erzieherin zu Dir gesagt hat, für Quatsch! Wenn dein Sohn das alleine kann und es für euch ok ist, dann solltet ihr das auch weiterhin tun.

Hm, aber ich frage rein der Neugierde halber am Montag mal in unserem Kindi nach!

Liebe Grüße

Userine

Hallo Nelly,

diesen Link habe ich auf die Schnelle gefunden:
http://www.sipplingen.de/kiga-anm.htm

Ich kann die Erzieherinnen verstehen, denn es geht um Haftung. Auf Kinder in dem Alter kann man sich nicht verlassen, auch wenn sie versprechen nach dem Betreten des Kigas im Gebäude zu bleiben, weil sie sich eher von irgendetwas ablenken lassen, als sich an eine Regel erinnern.
Laß irgendeinen Lausebengel auf die Idee kommen mit Deinem Sohn doch noch mal hinauszuschauen, und die Erzieherinnen haben bislang die Ankunft Deines Kindes nicht mitbekommen. Oder es passiert beim Hineingehen ein Unfall, den ein Erwachsener mit seiner Fähigkeit des Vorausschauens hätte verhindern können.
Es kommt auf den Zeitraum an, wo das Kind ohne Obhut eines Erwachsenen ist. Welche Institution soll dann für einen Schaden aufkommen? Die Versicherung des Kigas wird nachfragen, wer während des Unfalls die Aufsichtspflicht hatte.
Korrekt ist, wenn ein Erwachsener mit dem Kind zur Erzieherin geht, und ihr mitteilt, dass das Kind jetzt zur Beaufsichtigung überlassen wird.
Ich habe schon erlebt, dass morgens Kinder im Gruppenraum alleine herumgesprungen sind, und eine Erzieherin war auf der Toilette und die andere in der Teeküche. Wenn ich da mein Kind alleine hätte hineingeschicken, und es wäre etwas passiert, ich weiss nicht, wer die Schuld gehabt hätte.

viele Grüße
Claudia

hallo an alle!
kann dir nur die rechtliche grundlage aus österreich bzw wien schildern, hier beginnt die aufsichtspflicht der kindergärtnerin mit der persönlichen übergabe des kindergartenkindes durch einen anderen erwachsenen an sie.ab dem augenblick wo ihr das kind übergeben wurde, ist sie voll und ganz für dieses kind verantwortlich.
auch im falle eines unfalles des kindes, z.b. im stiegenhaus auf dem gang vor dem gruppenraum in der garderobe etc.kann die kindergärtnerin ihrer aufsichtspflicht nicht nachkommen, wenn sie nicht den zeitpunkt der „übergabe“ wahrnehmen kann.
beweise mal im ernstfall im nachhinein, daß das kind sich schon bei der kindergärtnerin gemeldet hat , danach raus gegangen ist zur toilette ,garderobe ect.und dann sich verletzt hat, wessen aufsichtspflicht ist es dann, die der mutter-die das kind ja noch hineingeschickt hat??
also besser klare verhältnisse,… ab jetzt ist das kind da und ich übergebe es aus meiner aufsichtspflicht an die der kindergärtnerin.
denke mal ,daß die entscheidung deines kindergartens sicher nicht in böser willkür geschieht
grüße ildiko

Hallo Nelly,

wie Userine kenn ich Kindergäerten, wo Kinder ab einem gewissen Alter (bzw. Vertrauenswürdigkeit) allein in den Kindergarten gehen bzw. heimgehen.

mein Sohn ist jetzt 6 Jahre alt und kommt dieses Jahr in die
Schule. Ich bringe ihn jeden Morgen mit dem Auto zum
Kindergarten, weil es auf dem Weg zu meiner Arbeit liegt. Bis
vor 2 oder 3 Wochen habe ich ihn immer hineingebracht, bis in
die Gruppe. Neulich war ich dann mal sehr spät dran und habe
ihn gefragt, ob er allein reingehen könne. Ich habe noch
gewartet, bis drin war und bin dann erst weggefahren. Am
nächsten Tag habe ich ihn wieder gefragt, und er ist wieder
allein reingegangen. Am dritten Tag wollte er schon von sich
aus allein reingehen. Seitdem haben wir es fast jeden Tag so
gemacht. Ich bin stolz auf ihn, denn obwohl er schon 3 Jahre
dort ist und eigentlich eine recht „große Klappe“ hat, ist er
morgens trotzdem immer noch etwas schüchtern und hat sich
manchmal immer noch hinter mir versteckt, wenn wir in die
Gruppe kamen. Ich warte aber immer, bis er ganz drin ist. Ich
bin mir auch 100%ig sicher, dass er nicht wieder rausgehen
würde, wenn ich weg bin.

Anscheinend hat dein Zwerg den Schubs gebraucht, um seine Schüchternheit zu überwinden.

Vorgestern sprach mich auf einmal die Gruppenleiterin seiner
Gruppe an und sagte, ich müsse meinen Sohn morgens bis in die
Gruppe bringen. Das hätte was mit der Aufsichtspflicht zu tun.
Die Aufsichtspflicht des Kindergartens begänne erst, wenn das
Kind „abgeliefert“ worden sei. Sonst könne es sein, dass die
Erzieherinnen gar nicht mitbekommen, wenn ein Kind schon da
ist.

Es ist sicher richtig, dass das Kind erst in der Obhut des Kindergartens (damit dort versichert) ist, wenn es bei der Kindergärtnerin angekommen ist. Nun muss man abschätzen:
a) Unfallgefahr: Du beförderst dein Kind sicher nicht von der Autotür in einem wattierten Anzug etc., sondern er läuft die Strecke Auto-Gruppenraum sicher allein. So dürfte die Unfallgefahr des Alleinhineingehens identisch sein mit der wenn Du dabei bist.
b) Gefahr,dass er vom Weg abweicht/umkehrt/im Haus rumstromert. Dieses Risiko kann man nur auf Vertrauensbasis minimieren. Es heisst, der Zwerg muss soviel Verantwortung haben, dass er es nicht macht. In Anbetracht dessen, dass ein Kindergarten weder eine Räuberhöhle noch eine gefährliche Baustelle ist, würde ich dass Risiko eingehen. Ab und zu mal ermahnen, und eine gelegentliche Kontrolle (5min später nachgehen, weil man ‚zufällig‘ der Kindergärtnerin noch was geben/sagen muss) kann nicht schaden.

Ich sehe nun nicht ein, dass ich meinen Sohn morgens bis in
die Gruppe bringen soll. Können die Erzieherinnen dies
wirklich verlangen?

Ich denke nein, es ist halt dein Risiko. Ich halte es fürgering und würde es eingehen.

Immerhin, mein Sohn ist 6 und kommt bald in
die Schule, dort wird er auch allein hingehen.

Schon allein deshalb würde ich es weiterhin so halten. Gegebenenfalls ihn im letzten drei Moaten auch schon mal ein Stückchen Strasse gehen lassen (also an der Strassenecke raussetzen), wenn die Kiga nicht exakt auf deinem Arbeitsweg liegt.

Und - das ist zwar schon mehr als 30 Jahre her, aber - ich bin
als Kind sowohl allein zum Kindergarten hin als auch allein
nach Hause gegangen (war allerdings nur 5 Min. zu Fuß
entfernt).

dito, ausserdem stärkt dies wie Du schon bemerkt hast auch sein Selbstbewusstsein.

Ach ja, die Erzieherin meinte noch, dass es schon vorgekommen
sei, dass Kinder wieder hinausgegangen sind, nachdem die
Eltern weg waren. Das ist doch dann das Risiko der Eltern,
oder?

ja

Tschuess Marco.

Hallo Nelly,

rechtlich gesehen gibt es hier zwei Wahrheiten. Einerseits hat die Erzieherin durchaus Recht, dass es eine so genannte Übergabepflicht gibt. Andererseits ist das Kind in dem Moment versichert, wenn es über die Schwelle des Kindergartens gegangen ist, wenn es zum Beispiel ausrutscht.

Nun hast Du die Möglichkeit (Dein Kind ist immerhin sechs Jahre alt), der Kita schriftlich und mündlich mitzuteilen, dass der Lütte ab sofort allein in den Kindergarten kommen wird. Am besten sprichst Du auch noch eine genaue Uhrzeit ab. Und bei wem sich der Junge sofort zu melden hat, wenn er eingetroffen ist bzw. losgeht. Erfahrungsgemäß klappt das auch sehr gut. Deine Aufsichtspflicht hast Du jedenfalls noch lange nicht verletzt, wenn das Kind beispielsweise einen Wegeunfall hätte…

Alles Gute
Jana

Ergebnis
Ich habe jetzt mit der Leiterin gesprochen, die vorher auch mal Gruppenleiterin der Gruppe meines Sohnes war und ihn daher gut kennt. Sie hat gesagt, dass es rechtlich so wäre, dass man das Kind der Erzieherin übergeben muss und auch beim Abholen einer Erzieherin Bescheid sagen muss. Warum genau, habe ich ehrlich gesagt, auch nicht ganz verstanden, weil sie nämlich andererseits wieder sagte, dass das Kind ja schon auf dem Weg zum Kiga versichert ist. Jedenfalls gab sie mir recht, dass man die Selbständigkeit fördern sollte, zumal mein Sohn 6 ist und dieses Jahr in die Schule kommt, und sie glaubte auch, dass er den Kiga nicht wieder verlassen würde, wenn ich weg bin. Sie hat mir „erlaubt“, ihn allein reingehen zu lassen. Ich habe ihr auch angeboten, zu unterschreiben, dass ich dies auf eigene Verantwortung tue, aber das brauchte ich nicht. Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden!

Gruß
Nelly