Kindergartenanmeldeverfahren

Hallo Leute.
Hätte hier mal einige Fragen. Habe meine Tochter (da war sie 4 Monate alt) im Kindergarten angemeldet ab 2 Jahre. Jetzt habe ich nachgefragt und sie wird nächstes Jahr, also mit 2,5 Jahren, aufgenommen. Wir wurden bei der "Auslosung " etwas bevorzugt, da wir ja beide beruftstätig seien. Was ich natürlich nicht gesagt habe, dass ich in der Zwischenzeit (also vor einigen Wochen) meine damalige Stelle aus persönlichen Gründen gekündigt habe. Ich werde definitiv wieder arbeiten gehen, so bald meine Tochter in d. Kita ist. Weiss vielleicht jemand, welche Unterlagen man dann beim Vertragsabschluss und beim Jugendamt vorlegen muss? Und wann findet der Vertragsabschluss mit dem Kindergarten statt (also kurz vor dem Eintritt)? Habe Angst, dass ich jetzt wenn ich die Wahrheit sage den Platz abgeben muss. Aber das geht nicht, da ich allein schon aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen muss.
vielen Dank im Voraus

Elena

Hallo

Ich weiß es nicht, ich kann dir aber nur sagen, dass sämtliche Ämter gut miteinander vernetzt sind, sich gegenseitig Amtshilfe leisten und sich gegenseitig alles oder jedenfalls viel erzählen. Und dass du jetzt keine Arbeit hast, weiß zumindestens das Finanzamt und vermutlich ja auch die Arbeitsagentur.

Ansonsten bist du hier vermutlich im falschen Brett, außerdem FAQ 1129.

Viele Grüße

Hallo,
erstmal bin ich nicht arbeitslos, sondern im Erziehungsurlaub und was hat das Finanzamt jetzt damit zu tun. Ich denke nicht, dass ich im falschem Brett bin, da das ja das Forum: Kinder, Familie etc. ist. Würde einfach gerne mal wissen, am besten von den Eltern deren Kinder schon in der Kita sind, was passiert nach der Zusage von der Kita.
LG

Hallo,

es wird schwierig werden, hier eine hilfreiche Antwort zu kriegen. Für Kindergärten gibt es bestenfalls kommunale Regelungen, was die Handhabung von Anmeldungen betrifft, meist entscheidet das aber jeder Kindergarten bzw. jeder Träger für sich.

Wenn das Jugendamt deinen Beitrag übernimmt bzw. bezuschusst, wird genau diees Jugendamt auch die einzige Stelle sein, die dir zuverlässig Auskunft darüber geben kann, welche Unterlagen erforderlich sind.

Mein Tipp wäre, mit der Kindergartenleitung zu sprechen, die Situation zu schildern und darum zu bitten, den Platz behalten zu dürfen, weil demnächst eine Neuanstellung ansteht bzw. du dich nicht bewerben kannst, wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist. Das sollte eigentlich funktionieren.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

erstmal bin ich nicht arbeitslos, sondern im Erziehungsurlaub

Ich hatte es nicht so verstanden, dass das Kind die persönlichen Gründe waren, weswegen du die Arbeitsstelle gekündigt hattest, zumal man einen Erziehungsurlaub ja meistens mit Geburt des Kindes anfängt, und nicht wenn es 2 ist. Aber wenn du nicht irgendwas bei der Arbeitsagentur beantragt oder dich dort arbeitssuchend gemeldet hast, dann weiß diese Behörde wohl nichts davon.

Viele Grüße