kindergartenbeiträge gesamtbrutto oder steuerbrutto

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ist es rechtens wenn das Jugendamt zur Berechnung des Kindergartenbeitrags zur mein Gesamtbrutto nimmt und nicht mein Steuerbrutto?

Ich bin alleinerziehnend und muss jetzt Beitrag bezahlen, hätten die mein Steuerbrutto genommen wäre ich beitragsfrei.

Liebe Grüsse und Danke für die Antworten

Nicole B.

Hi,

uff…da bin ich überfragt…sorry.

Daniel

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hallo,

da hast du aber grundsätzlich was missverstanden!!!

Das Steuerbrutto ist das, von dem Du Abgaben also Steuern zahlst und in der Folge auch Sozialversicherung.

Im Gesamtbrutto sind alle Zahlungen freie und pflichtige erfasst. Du erhälst also das Kindergartenzuschuss steuerfrei.

Beispiel:

Bruttolohn 1.000,00
Kinderg.zuschuss 50,00
Gesamtbrutto 1.050,00

versteuert werden aber nur 1.000,00.

Rechne mal nach und freu Dich.

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