können Betreuungskosten für ein 3 bis 6-jähirges Kind steuerlich geltend gemacht werden, wenn nur ein Elternteil arbeitet?
Angenommen, das Kind kommt mit 2 3/4 in den Kindergarten, können die Monate bis zum 3. Geburtstag abgesetzt werden, wenn ein Elternteil nicht arbeitet?
Falls nicht, welches Ausmaß muss die Berufstätigkeit mindestens haben, damit man die Kindergartenkosten absetzen kann?
Geht das auch mit einem 400 Euro Job?
können Betreuungskosten für ein 3 bis 6-jähirges Kind
steuerlich geltend gemacht werden, wenn nur ein Elternteil
arbeitet?
Ja, als Sonderausgaben.
Angenommen, das Kind kommt mit 2 3/4 in den Kindergarten,
können die Monate bis zum 3. Geburtstag abgesetzt werden, wenn
ein Elternteil nicht arbeitet?
Nein
Falls nicht, welches Ausmaß muss die Berufstätigkeit
mindestens haben, damit man die Kindergartenkosten absetzen
kann?
Leider sind die von dir angegeben Paragraphen in der aktuellen Version des EstG alle weggefallen.
In Paragraph 9c Abs. 2, Satz 4 habe ich aber das gefunden:
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum
Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1 können bei
Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet, das sechste Lebensjahr aber noch nicht
vollendet haben, in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je
Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder nach Absatz 1 (beide müssen berufstätig sein) noch nach Satz
1 zu berücksichtigen sind.
Das bedeutet doch, dass JEDER Haushalt, egal, wer wieviel arbeitet die Betreuungskosten eines 3 bis 6 jährigen Kindes als Sonderausgaben angeben kann. Verstehe ich das richtig?