Kindergartengebühren

Wer weiss wie hoch die Kindergartengebühren für unseren Sohn sind wenn er nächstes Jahr mit 3 in den evangelischen Kindergarten von 8.00-12.00 Uhr ohne Essen kommt? Kostet der städtische Kindergarten mehr oder weniger oder genausoviel? Danke & viele Grüsse an alle Eltern!

Hallo,

ohne zu wissen wo Du wohnst wird das schwer!!!

Wir sind während der Kindergartenzeit umgezogen und haben im ersten Kindergarten in Rheinland-Pfalz 89 Euro im Monat und jetzt im Saarland 70 Euro im Monat gezahlt, immer für die gleiche Betreuungszeit! Kann aber auch sein dass das ganze noch innerhalb eines Bundeslandes schwankt. Der Beitrag ist auch davon abhängig ob es Geschwister gibt.

Das einzige was inzwischen überall gleich ist, ist dass das letzte Kiga-Jahr kostenlos ist! In den Genuss kommen wir nämlich jetzt!

Liebe Grüße Ines

hallo, vielen dank für die hilfreiche antwort!
wir wohnen in nrw und ein gesschwisterkind haben
wir auch. verringert sich dadurch der beitrag?
lieben gruss!

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Wer weiss wie hoch die Kindergartengebühren für unseren Sohn
sind wenn er nächstes Jahr mit 3 in den evangelischen
Kindergarten von 8.00-12.00 Uhr ohne Essen kommt? Kostet der
städtische Kindergarten mehr oder weniger oder genausoviel?
Danke & viele Grüsse an alle Eltern!

Hallo,
der Beitrag hängt auch vom Elterneinkommen ab ( am besten mal über google die Beitragsgrenzen suchen ). Soweit ich weiß kosten alle Kiga`s gleich, egal ob stätisch oder kirchlich. Das ganze wird über das Jugendamt gesteuert.Ermäßigung bzw. Freistellung bekommt man nur, wenn bereits ein weiteres Kind im Kindergarten oder in der Schule ist.
Gruß
Susanne

Hallo,

bei beiden Kindergarten in denen mein Sohn war ist das Einkommen egal, da steht in dem Kindergartenheft ein Festbetrag bei Einzelkind und dann ein immer um 15 Euro verringerter Betrag pro Geschwisterkind, ab dem 5. Kind kostet der Kindergarten nichts mehr!

Liebe Grüße Ines

Hallo,

also über diesen Link
http://www.kindertagesbetreuung.de/nrw.html
kommt man auf eine Seite wo man dann links Finanzierung und Elternbeiträge auswählen kann, da erscheint dann eine Tabelle über Einkommen und Kindergartenbeitrag!

Ist in NRW also anders wie bei uns im Saarland! Dort steht auch nichts von einer Ermäßigung bei Geschwistern. Liest dir die Seite einfach mal durch.

Liebe Grüße Ines

Hallo Yvonne,

das ist von Kindergarten zu Kindergarten verschieden und meist auch einkommensabhängig.

Genaue Angaben wirst Du nur beim betreffenden Kindergarten bzw. dessen Täger erfahren.

Gandalf

Hi,

jetzt im Saarland 70 Euro im Monat gezahlt, immer für die
gleiche Betreuungszeit!

70 Euro im Monat? Womöglich Mo-Fr? Womöglich 4 Stunden wie im Frageposting geschrieben?

Seufz, ich zieh um. Hier kosten 2x3 Stunden die Woche 60 Euro!!! (In M)

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo !
Wir wohnen mitten im Pott vom NRW und haben zur Zeit einen Sohn im Kindergarten. Kosten für 5 Tage von 8 - 13.30 Uhr ohne Mittagessen macht 48 Euro. Unser zweiter Sohn zieht bald nach und für den soll man angeblich nichts bezahlen müssen weil ja schon ein Geschwisterkind im Kindergarten ist. ( Des glaub Ich aber erst wenn Ich das seh !).
Die Summe wurde nach unserem Verdienst festgelegt.

Hallo,

also für die 70 Euro im Saarland kann er von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr im Kindergarten bleiben, unser Sohn geht aber meistens nur von 8.15 bis 12.30 Uhr! Frühstück muss er selber mitbringen, Mittagessen gibt es keins! Für Getränke und Papier usw. bezahlen wir pro Monat noch 1,50 Euro extra.

Liebe Grüße Ines

Wer weiss wie hoch die Kindergartengebühren für unseren Sohn
sind wenn er nächstes Jahr mit 3 in den evangelischen
Kindergarten von 8.00-12.00 Uhr ohne Essen kommt? Kostet der
städtische Kindergarten mehr oder weniger oder genausoviel?
Danke & viele Grüsse an alle Eltern!

Hallo,

weiter unten habe ich gelesen, dass Du in NRW wohnst. Die Elternbeiträge können mittlerweile von jeder Kommune selbst festgelegt werden und werden an das jeweilige Jugendamt (wie gehabt) direkt gezahlt. Zwischen städtischen und kirchlichen Trägern gibt es keinen Unterschied.

Das einfachste wird also sein, beim Jugendamt direkt nachzufragen. Sie sollten ein Infoblatt haben in dem die Berechnung erklärt wird und die Ek-Stufen nebst den fälligen Beiträgen aufgeführt sind.

Bei uns (auch NRW) ist es so, dass sich der Elternbeitrag nach dem Bruttoeinkommen der Eltern (oder des Elternteils bei dem das Kind lebt) richtet. Geschwisterkinder sind generell frei, die Eltern zahlen für das „teuerste“ Kind (wenn also ein Kind im Kindergarten ist, das Geschwisterkind gleichzeitig in der Tagesstätte, wird der höhere Tagesstättenbeitrag fällig, das Kindergartenkind wäre dann frei. Verlässt das Tagesstättenkind die Einrichtung weil es z. Bsp. eingeschult wird, dann kostet das KiGa-Kind, obwohl es Geschwisterkind ist, wieder den KiGa-Beitrag.)

Unsere Stadt hat die Informationen auch online gestellt, vielleicht ist das ja bei Euch auch so :smile:.

http://www.velbert.de/media/pdf/famile/Information_E…

Die Staffelung ist ganz unten :wink:

Bei geringem Einkommen hat man auch grundsätzlich die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass der Elternbeiträge zu stellen (bei uns sind das meist allein erziehende Mütter od. Väter, ALG II Empfänger, die gerade so in Stufe II gerutscht sind). Es gibt allerdings auch Kommunen, die ALG II-Empfänger generell freigestellt haben. Durch die Gesetzesänderung im letzten Jahr ist das sowas von unterschiedlich, da kann man gar keine grundsätzlichen Aussagen mehr treffen.

Viele Grüße
Lilith

Hallo Yvonne,

frag im Kindergarten nach, da die Beiträge sehr unterschiedlich sind und selbstständig erhoben werden können.

Gruß,

Wassernixe