Kindergartengesetz, Gehaltsordnung

Hallo,

ich müßte wissen, ob und wo es gergelt ist, wieviel eine Zweitkraft im Vergleich zu einer Gruppenleiterin (Kindergarten) verdienen muß bzw. darf.

Im hessischen Kindergartengesetz finde ich darüber nichts, weiß jemand, wo ich sowas finde?

Schönen Gruß

J.

Hi,

ich müßte wissen, ob und wo es gergelt ist, wieviel eine
Zweitkraft im Vergleich zu einer Gruppenleiterin
(Kindergarten) verdienen muß bzw. darf.

Im hessischen Kindergartengesetz finde ich darüber nichts,
weiß jemand, wo ich sowas finde?

Das kommt auf die Arbeitsplatzbeschreibung an. Darin ist genau beschrieben, was alles auf genau diesem Posten zu erledigen ist (sogar mit prozentualer Aufschlüsselung) und nach welcher Vergütungs- bzw. Besoldungsgruppe die Stelle bewertet ist. Am besten erkundigst Du Dich bei der Personalwirtschaftsstelle danach.

Je nachdem, wer mit welcher Qualifikation dann diese Stelle besetzt, so errechnet sich dann nach BAT oder BBesG der Verdienst.

Viele Grüße
Jana

Hi Jana und Sancho,

Je nachdem, wer mit welcher Qualifikation dann diese Stelle
besetzt, so errechnet sich dann nach BAT oder BBesG der
Verdienst.

das gilt aber nur für kommunale KiGa, in kirchlichen und privaten (z.B. Montessori oder Walldorf) gibt es wieder andere, meist selbstgeschneiderte Lösungen.

Gandalf

1 „Gefällt mir“

Hi Jana und Sancho,

Hi,

das gilt aber nur für kommunale KiGa, in kirchlichen und
privaten (z.B. Montessori oder Walldorf) gibt es wieder
andere, meist selbstgeschneiderte Lösungen.

Klar. es geht um die selbsgeschneiderte Lösung, aber einen Orientierungsrahmen braucht man auch dafür. Vor allem soll sie nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen.

Gruß

J.

P.S. Für diese Posting gebe ich Dir verdienterweise ein Sternchen. Bitte an anderer Stelle eins abziehen :smile:

1 „Gefällt mir“

hallo
fragt doch mal bei http://www.kitanetzwerk.de
gruss karla

1 „Gefällt mir“

Hallo Gandalf,

das gilt aber nur für kommunale KiGa, in kirchlichen und
privaten (z.B. Montessori oder Walldorf) gibt es wieder
andere, meist selbstgeschneiderte Lösungen.

Bis auf die wirklich privaten Einrichtungen (Montessori zähle ich dazu nicht, Walldorf nur bedingt - der Träger ist entscheidend) richten sich alle anderen (kirchliche und eingetragene Vereine) in der Regel auch nach dem BAT.

Aber prinzipiell haste natürlich recht :wink:

Viele Grüße
Jana

Hi Jana,

Walldorf nur bedingt - der Träger ist
entscheidend

alle Walldorfkindergärten die ich kenne, haben private Träger. Meist irgendwelche Elternvereine. Kommunale Zuschüsse gibt es allerdings schon, inwieweit dadurch der BAT zum Tragen kommt kann ich aber nicht sagen.

Gandalf

Hi Ihr beiden,

Walldorf nur bedingt - der Träger ist
entscheidend

alle Walldorfkindergärten die ich kenne, haben private Träger.
Meist irgendwelche Elternvereine.

Zunächst mal: mir widerstrebt es, Schreibfehler zu korrigieren, aber jetzt muß ich doch darauf hinweisen: es heißt „Waldorf“.

Die Waldorfschulen und -kindergärten haben prinzipbedingt private Träger. Sie definieren sich nicht als Privatschulen, sondern als Schulen in freier Trägerschaft. Die gewählte Form ist die eines eingetragenen Vereins, der meist auch Träger der Schuleinrichtung ist - aber nicht immer.

Kommunale Zuschüsse gibt es
allerdings schon, inwieweit dadurch der BAT zum Tragen kommt
kann ich aber nicht sagen.

Die Schulen werden, je nach Bundesland, zu etwa 70% vom Staat getragen. Die Kindergärten werden von den einzelnen Gemeinden unterschiedlich gefördert.

Das BAT kommt nicht automatisch oder regelmäßig zum Tragen. Es ist aber eine Richtgröße, an die sich die Kindergärten orientieren.

Meine Frage galt vor allem der Stellenbeschreibung und der davon abhängigen Gehaltsstufe.

Gruß

J.