Kindergartenkosten

Vater und Mutter eines 3 jährigen Kindes sind nicht verheiratet wohnen aber zusammen. Er ist erwerbstätig, sie ist Hausfrau und Mutter. Können in solch einem Fall die Kosten für einen Kindergarten (nicht Tagesstätte) als Kinderbetreungskosten geltend gemacht werden, und wenn ja, bis zu welcher Höhe?

Bis maximal 2/3 der Auwendungen, höchstens 4000 EURO.

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Der Höchstbetrag wird aber auf beide Elternteile zu 50% aufgeteilt. Auf Antrag kann diese Aufteilung abgeändert werden.

Für weitere Infos: die Oerdizsche Infoseite:

http://oerdiz.hz-group.de/kinderbetreuung/