Kindergartenkosten mit Gewerbe abesetzbar?

Hallo folgende Situtaion, Ein 34 Jähriger Mann fest angestellt, lebt mit seiner Partnerin und den beiden Kindern (3 Jahre, 1 Monat) zusammen in einem Haushalt.
Der Mann hat zum 01.02 ein Gewerbe angemeldet und möchte wissen, ob die monatlichen Kindergartenkosten von ca. 130 Euro dir für das 3 jährige Kind anfallen, als Ausgabe über das Gewerbe geltend gemacht werden können.

Gruß

Ein Mann lebt mit seiner Partnerin und den beiden Kindern
zusammen in einem Haushalt.
Der Mann hat zum 01.02 ein Gewerbe angemeldet und möchte
wissen, ob die monatlichen Kindergartenkosten von ca. 130 Euro
dir für das 3 jährige Kind anfallen, als Ausgabe über das
Gewerbe geltend gemacht werden können.

Nein, dies ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

es sind keine Betriebsausgaben.

Aber jerjenige, der bezahlt, kann 2/3 der Beträge „wie Betriebsausgaben“ absetzen - siehe Anlage Kind. Dabei müssen allerdings auch die Voraussetzungen bei der Mutter vorliegen.

Lia

Aber jerjenige, der bezahlt, kann 2/3 der Beträge „wie
Betriebsausgaben“ absetzen - siehe Anlage Kind. Dabei müssen
allerdings auch die Voraussetzungen bei der Mutter vorliegen.

die voraussetzungen der eltern sind ab 2012 nicht mehr relevant.

gruß inder

Aber jerjenige, der bezahlt, kann 2/3 der Beträge „wie
Betriebsausgaben“ absetzen - siehe Anlage Kind.

Nein, es sind bereits im Jahr 2012 Sonderausgaben. Siehe EStG.

Und - natürlich können nur die Betreuungskosten einbezogen werden, nicht die Verpflegung u. ä.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald