hallo@alle, hoffe das richtige Brett erwischt zu haben. Meine Frage: die letzte Instanz in einem Kindergarten ist die Kindergartenleiterin. Ich würde gern wissen, wer über ihr steht? Danke, Xana
Hallo,
die Träger der Kindertagesstätten sind i.d.R. die Kommunen, aber auch Wohlfahrtsverbände (DRK) und somit wohl die nächst höchste Instanz nach der Leiterin, da Arbeitgeber.
punkt
Mahlzeit!
die Träger der Kindertagesstätten sind i.d.R. die Kommunen,
aber auch Wohlfahrtsverbände (DRK)
das stimmt schon, aber:
und somit wohl die nächst
höchste Instanz nach der Leiterin, da Arbeitgeber.
das nicht unbedingt. Der Träger übt nur mittelbar Einfluß auf das Tagesgeschäft der Leitung, indem er Zielvorgaben definiert, die pädagogische Richtung bestimmt, usw. Wer aber konkrete Probleme mit der Leitung hat, wird sie aber über die Trägerschaft lösen können. Ist auch klar, denn diese hat keinen Einblick in das Tagesgeschäft.
Gruß
Sancho
Ehrenamtlich Mitglied einer Kindergartenleitung
Mal ausnahmsweise ;o)))…
Hallo,
…stimme ich Sancho zu ;o)))
Wenn du Probleme mit dem Kindergarten hast und zB zum Rotkreuz Verband gehst, werden Dir mit Sicherheit woanders schicken. Die sind nicht dafür zuständig. Bei uns zB die nächste Instanz wäre der TRäger der Einrichtung, in unser Fall, ein Diakon.
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punkt
Schöne Grüße und… Komma
Helena
*Mitglied des Elternbeirates eines ev. Kindergartens*
Mahlzeit!
die Träger der Kindertagesstätten sind i.d.R. die Kommunen,
aber auch Wohlfahrtsverbände (DRK)das stimmt schon, aber:
und somit wohl die nächst
höchste Instanz nach der Leiterin, da Arbeitgeber.das nicht unbedingt. Der Träger übt nur mittelbar Einfluß auf
das Tagesgeschäft der Leitung, indem er Zielvorgaben
definiert, die pädagogische Richtung bestimmt, usw. Wer aber
konkrete Probleme mit der Leitung hat, wird sie aber über die
Trägerschaft lösen können. Ist auch klar, denn diese hat
keinen Einblick in das Tagesgeschäft.
Versteh nicht, was du sagen wolltest? Dass Träger und Arbeitgeber nicht zwangsläufig dasselbe sind? Oder dass Probleme nicht übder den Träger gelöst werden können?
Wie heißt es richtig?
verwirrt
punkt
Hallo,
…stimme ich Sancho zu ;o)))
Wenn du Probleme mit dem Kindergarten hast und zB zum Rotkreuz
Verband gehst, werden Dir mit Sicherheit woanders schicken.
Die sind nicht dafür zuständig. Bei uns zB die nächste Instanz
wäre der TRäger der Einrichtung, in unser Fall, ein Diakon.
Und im Fall der Kommunen?
Hi,
Versteh nicht, was du sagen wolltest?
OK, nochmal…
Oder dass
Probleme nicht übder den Träger gelöst werden können?
Genau das. Oder, prägnanter formuliert:
Es gibt keine übergeordnete Instanz. Leitung ist Leitung.
Gruß
Sancho
Thx
Und im Fall der Kommunen?
Die Kommune.
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/34_fuersorg…
Aber halt! Was heißt das? Wer ist die Kommune? „Kommunen sind Gebietskörperschaften mit verfassungsgemäßer Selbstverwaltungsgarantie mit genereller Zuständigkeit für alle lokalen öffentlichen Aufgaben.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Kommune). Die wir die Zuständigkeit für den Kindergarten an das Stadtschulamt oder Jugendamt übertragen; aber das kann man nicht als höhere Instanz ansehen: wer Probleme mit seiner Kindergartenleitung hat, wird sich nicht damit an Petra Roth wenden können 
Das heißt aber nicht, daß man alles hinnehmen muß: sicher gibt es Möglichkeiten wie die Dienstaufsichtsbeschwerde oder Klage, wenn die Kindergartenleitung ihre Pflichten nicht im Einklang mit dem Gesetz, den kommunalen Verordnungen oder allgemein den Trägervorgaben erfüllt.
Gruß
Sancho
Hi,
Es gibt keine übergeordnete Instanz. Leitung ist Leitung.
Kommt auf den Träger an!
Bei der mir bekannten Form (meine Frau arbeitet dort) gibt es beim Träger durchaus noch den Referatsleiter, der darauf zu achten hat, dass das Konzept der AWO dort umgesetzt wird. Die Leiterin hat bei weitem keine „uneingeschränkte“ Befugnis, wie sie zu leiten hat (bitte nicht die Anführungszeichen übersehen!).
LG
Guido
Hallo Xana,
warum fragst Du sie nicht direkt:
„Wer ist Ihr direkter Vorgesetzter? Und wie ist er / sie erreichbar?“
Viele Grüße
Iris
Hallo Sancho,
Genau das. Oder, prägnanter formuliert:
Es gibt keine übergeordnete Instanz. Leitung ist Leitung.
Hier möchte ich Dir als jemand, die viele Jahre unterschiedliche soziale Einrichtungen geleitet hat, mit unterschiedlichen Trägerstrukturen vertraut ist (öffentliche und private Träger) und MitarbeiterINNen sozialer Einrichtungen fortgebildet hat, dezidiert widersprechen.
Ich hatte immer jemanden „über“ mir, wenn der oder die auch nicht im gleichen Gebäude waren wie ich. Schließlich ist eine soziale Einrichtung keine diktatorische Angelegenheit.
Jede/r Leiter/in einer sozialen Einrichtung - egal ob es nun ein Kindergarten, ein Heim, eine Beratungsstelle oder ein Jugendzentrum ist, hat jemand, der ihm / ihr vorgesetzt und weisungsberechtigt ist.
Dies ist normalerweise durch die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht geregelt. Und jede Leitung einer sozialen Einrichtung ist darüber auskunftsfähig, wer die Fachaufsicht und wer die Dienstaufsicht für sie ausübt. Zur Qualität einer Einrichtung gehört es, dass Fachaufsicht und Dienstaufsicht einer Leitung getrennt wahrgenommen werden.
Wer die Fachaufsicht und wer die Dienstaufsicht ist in einer Stellenbeschreibung festgehalten. Gibt es eine solche nicht, ist auch das ein Zeichen für eine mangelnde Qualität der Einrichtung.
Dienstaufsicht: betrifft den Bereich der organisatorischen Abläufe
(Vorgaben, wieviele Öffnungstage ein Kindergarten im Jahr haben muß beispielsweise) und Fachaufischt Aspekte der inhaltlich fach lichen Arbeit (Konzeption, Anleitung etc.).
Viele Grüße
Iris
muss es heißen statt „Dienstaufsicht“
Hi,
Genau das. Oder, prägnanter formuliert:
Es gibt keine übergeordnete Instanz. Leitung ist Leitung.Hier möchte ich Dir als jemand, die viele Jahre
unterschiedliche soziale Einrichtungen geleitet hat, mit
unterschiedlichen Trägerstrukturen vertraut ist (öffentliche
und private Träger) und MitarbeiterINNen sozialer
Einrichtungen fortgebildet hat, dezidiert widersprechen.
OK, meine Formulierung ist irreführend. Aber Widerspruch?
Jede/r Leiter/in einer sozialen Einrichtung - egal ob es nun
ein Kindergarten, ein Heim, eine Beratungsstelle oder ein
Jugendzentrum ist, hat jemand, der ihm / ihr vorgesetzt und
weisungsberechtigt ist.
Dienstaufsicht: betrifft den Bereich der organisatorischen
Abläufe
( Vorgaben , wieviele Öffnungstage ein Kindergarten im Jahr
haben muß beispielsweise) und Fachaufischt Aspekte der
inhaltlich fachlichen Arbeit (Konzeption, Anleitung
etc.).
(Die Hervorhebungen sind von mir).
Meinst Du wirklich weisungsberechtigt? Wird sich denn tatsächlich jemand aus dem Trägerverein (oder wer die Trägerschaft innehat) in das Tagesgeschäft mit Weisungen einmischen? Oder legt dieser nur Richtlinien und Vorgaben fest? Letzteres ist, was ich ausdrücken wollte.
Grüße
Sancho
Hallo Sancho,
Jede/r Leiter/in einer sozialen Einrichtung - egal ob es nun
ein Kindergarten, ein Heim, eine Beratungsstelle oder ein
Jugendzentrum ist, hat jemand, der ihm / ihr vorgesetzt und
weisungsberechtigt ist.
Dienstaufsicht: betrifft den Bereich der organisatorischen
Abläufe
( Vorgaben , wieviele Öffnungstage ein Kindergarten im Jahr
haben muß beispielsweise) und Fachaufischt Aspekte der
inhaltlich fachlichen Arbeit (Konzeption, Anleitung
etc.).(Die Hervorhebungen sind von mir).
Meinst Du wirklich weisungsberechtigt?
Ja, ich meine weisungsberechtigt.
Wird sich denn
tatsächlich jemand aus dem Trägerverein (oder wer die
Trägerschaft innehat) in das Tagesgeschäft mit Weisungen
einmischen?
Wenn alles rund läuft, wovon im Normalfall auszugehen ist, dann besteht dafür keine Notwendigkeit. Wenn es aber Dauerkonflikte im Team, mit Eltern, Anwohnern oder wem auch immer gibt, dann ist ein Beauftragter des Trägervereins gefordert.
Natürlich wird man versuchen, vorher alle anderen Mittel auszuschöpfen.
Manchmal ist es durchaus sinnvoll, wenn ein Beauftragter des Trägervereins und nicht die Leitung selber vermittelt oder eine Pufferfunktion übernimmt.
Beispiel: Eine in einem Wohngebiet liegende Jugendeinrichtung macht alle vier Wochen eine Jugenddisco. Die ist mit einer gewissen Geräuschentwicklung verbunden. Die meisten Anwohner können mit dieser zeitlichen Frequenz leben, aber einige wenige werden immer was dagegen haben, egal, wie selten eine solche Disco stattfinden.
Die Mitarbeiter der Einrichtung können sich enorm entlasten, wenn es jemand im Trägerverein gibt, der die Klagen „managt“ und sich die Beschwerden anhört.
Oder legt dieser nur Richtlinien und Vorgaben
fest? Letzteres ist, was ich ausdrücken wollte.
Ja, dafür gibt es Konzepte, die von den öffentlichen Stellen, die das mitfinanzieren, genehmigt werden. Für die Durchführung der Richtlinien und Vorgaben ist der Träger den entsprechenden Stellen verantwortlich.
In den Kooperationsverträgen ist dann auch festgelegt, welche Belange intern geregelt werden können und ab wann übergeordnete Stellen eingeschaltet werden müssen.
Beispiel:
Eine heilpädagogische Tagesstätte unter Trägerschaft eines Vereins bekommt für jedes Kind vom Jugendamt einen bestimmten Tagessatz.
Im Kooperationsvertrag (der auch anders heißen kann) ist geklärt, wieviele Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen die Einrichtung hat und wieviele Öffnungstage die Einrichtung gewährleisten muß und dass während der Sommerferien eine zweiwöchige Ferienfreizeit durchgeführt wird.
Will nun die Einrichtung länger schließen als es die Mindestöffnungszeiten vorgeben - vielleicht wegen krankheitsbedingter Personalausfälle - so muß eine schriftliche Genehmigung vom Jugendamt eingeholt werden. Das kann der Trägerverein nicht mehr entscheiden und auch nicht die Leitung.
Die Leitung wird aber - im Sinne des Tagesgeschäfts - entscheiden, wann in den großen Ferien die Ferienfreizeit stattfindet, wann Erzieherin A und wann Erzieher B Dienst hat, Urlaub nehmen kann oder eine Fortbildung machen kann und um welche Fortbildungsmaßnahme sinnvoll ist. Bekommt Mitarbeiter K. eine dritte Fortbildungswoche „wir bauen eine Baumhütte“ oder ist „neue Formen der Elternarbeit mit Eltern von Kindern aus Migrantenfamilien“ wichtiger?
Ich hoffe, es ist jetzt klarer geworden.
Viele Grüße
Iris
Hi,
Ich hoffe, es ist jetzt klarer geworden.
super, Danke sehr!
Gruß
Sancho