Wir haben eine 5jährige Tochter im Kindergarten (Hessen) - Vollzeit.
Jetzt wurden uns einfach mal so Zettel in die Hand gedrückt, auf denen unser Arbeitgeber bestätigen soll, dass wir beschäftigt sind.
Da seit Kurzem beide nicht berufstätig sind (wohl aber arbeitssuchend -> daher auch die weitere Notwendigkeit für den Kindergartenplatz), fragen wir uns, ob der Platz uns zumindestens teilweise entzogen werden darf.
Die Frage stellen wir ungern dem Kindergarten direkt und wüßten nicht, wo man sich diesbezüglich hinwenden kann.
das kann von Stadt zu Stadt, von Träger zu Träger unterschiedlich sein. Vielleicht magst du da noch etwas mehr Infos geben? In Berlin hat man z.B. im letzten Kindergartenjahr immer einen Anspruch auf md. 7 Stunden Betreuung pro Tag, kostenfrei.
also die Tochter ist im städtischen Kindergarten. In der Kindergartenordnung steht von der ganzen Angelegenheit nichts (nicht mal dass die Eltern arbeitstätig sein müssen um einen Vollzeitplatz zu erhalten).
…Über die Aufnahme entscheidet die Kindertagesstättenleitung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und der städtischen Aufnahmekriterien ( die kenne ich nicht) . In Zweifelsfällen entscheidet der Magistrat -Fachbereich Soziales und Jugend-.
Aufgenommen wurde Sie aber schon, da wir zum Zeitpunkt der Aufnahem ja auch die Kriterien denke ich erfüllt hatten.
Wir haben eine 5jährige Tochter im Kindergarten (Hessen) -
Vollzeit.
Jetzt wurden uns einfach mal so Zettel in die Hand gedrückt,
auf denen unser Arbeitgeber bestätigen soll, dass wir
beschäftigt sind.
Da seit Kurzem beide nicht berufstätig sind (wohl aber
arbeitssuchend -> daher auch die weitere Notwendigkeit für den
Kindergartenplatz), fragen wir uns, ob der Platz uns
zumindestens teilweise entzogen werden darf.
ich würde einfach mal auf dem Zettel bei der Agentur für Arbeit entsprechend (müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, etc.) ausfüllen lassen. Das sollte gleichwertig sein.
Hallo,
ich wohne in Brandenburg und habe einen knapp 2-jährigen Sohn. Er geht bereits seit 1 Jahr in die Kita. Angefangen hat er mit einem Jahr, da war ich berufstätig. Doch dann wurde ich ein halbes Jahr später leider gekündigt. Die Leiterin der Kita sagte mir aber, da mein Sohn eingewöhnt ist, darf er bleiben. Allerdings geht das nur für 6 Stunden und in der Zeit von 8:30 bis 14.30 Uhr. Sprecht das mal mit der Leiterin ab. Sie darf ein eingewöhntes Kind nicht einfach so vor die Tür setzen.
LG Christin