Kindergartenplatz Erstwohnsitz

Hallo Zusammen,

die Eltern leben getrennt. Der Vater wohnt in A, die Mutter in B, in einer anderen Gemeinde.
Das gemeinsame 3 jährige Kind wohnt bei der Mutter in B und soll aber in A in den Kindergarten gehen!

Dazu müsste der Vater die Lohnsteuerklasse 2 beantragen und das Kind muss mit Erstwohnsitz beim Vater gemeldet werden.
Obwohl es ja noch bei der Mutter in einer anderen Gemeinde wohnt!!

Ist diese Vorgehensweise Gesetzeswidrig? Kann einem eine Strafe drohen wenn man das so handhabt?

Bin mal gespannt auf die Antwort.

mfg
phobos

Erstwohnsitz, ist der Wohnsitz an dem der Lebensmittelpunkt ist (hauptsächlicher Aufenthalt etc.). Darüber hinaus gibt es dann auch noch Nebenwohnsitze.

Eine Person bei jemanden anzumelden, obwohl die Person dort nicht wohnhaft ist, ist eine Scheinmeldung! Scheinmeldungen sind nicht zulässig!

MfG

Die Anmeldung des Kindes im anderen Kindergarten geht auch ohne Wohnsitzwechsel !! Die Eltern haben eine fast freie Wahl, sie müsen dass nur entsprechend begründen, z.B: das der Vater auch aufpassen muss, oder der Kindergarten die besseren Öffnungszeiten hat oder oder oder. Eine Ablehnung ist fast ausgeschlossen.
Gruß Tom

Die Anmeldung des Kindes im anderen Kindergarten geht auch
ohne Wohnsitzwechsel !! Die Eltern haben eine fast freie Wahl,
sie müsen dass nur entsprechend begründen, z.B: das der Vater
auch aufpassen muss, oder der Kindergarten die besseren
Öffnungszeiten hat oder oder oder. Eine Ablehnung ist fast
ausgeschlossen.

M.E. wird das von Bundesland zu Bundesland bzw. Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt.