Kindergartenplatz im Ort der Nebenwohnung?

Hey!
Meine Tochter und ich sind vor kurzem zu ihrem Vater gezogen. Wie haben bisher bei meiner Mutter gelebt. Ich möchte uns auch gerne ummelden. Also unser Hauptwohnsitz soll bei meinem Freund sein.
Ist es möglich, dass meine Tochter ihren Kindergartenplatz behält? Reicht es, in dem Ort einen Nebenwohnsitz bei meiner Mutter zu haben???

Kann mir jemand schnell weiterhelfen???
Danke!

Liebe Grüße Bärchi

Hi,

Kann mir jemand schnell weiterhelfen???

Am ehesten wird Dir die Leitung des Kindergartens weiterhelfen können. Was wissen wir denn, welcher Träger das ist und welche Voraussetzungen für den Kindergartenaufenthalt erfüllt sein müssen?

Gruß,
Anja

Hallo,

Kindergärten haben - im Gegensatz zu Schulen - in vielen Fällen keine Sprengel-Regelungen. Bei besonders gefragten Einrichtungen kommt es aber durchaus vor, dass Anmeldungen aus dem direkten Einzugsgebiet bevorzugt behandelt werden.

Schwieriger ist es, wenn von der Stadt in den Landkreis (und umgekehrt) gewechselt wird, da sich hier öfter die Kommunen um die Zuschüsse streiten. Es gibt auch Gastkinder-Bewilligungen, um die sich die Kommunen aber nicht reißen.

Manchmal reicht es aus, wenn man begründen kann, dass der Aufenthalt des Kindes in dieser Einrichtung aus betreuungstechnischen Gründen notwendig ist. Wenn nicht, hat man möglicherweise noch eine Chance, wenn man auf den kommunalen Zuschuss verzichtet und damit einen höheren Beitrag zahlt.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo

Bei besonders gefragten Einrichtungen kommt es aber durchaus vor, dass Anmeldungen aus dem direkten Einzugsgebiet bevorzugt behandelt werden.

Ich hab aber noch nie davon gehört, dass Kinder aus der Kita wieder rausgeschmissen wurden, weil die Eltern ein Stadtteil weitergezogen sind.

Das Kind ist doch schon im Kindergarten, so viel ich verstanden hab.

Viele Grüße

Hallo,

das kommt schon vor, wenn die bezuschussende Kommune eine andere wird und sich quer stellt. Da sind dann pädagogische Aspekte nicht relevant.

Schöne Grüße,
Jule

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