Kindergartenzuschuß auch für Hortbetreuung?

Ein AN hat zwei Kinder, der AG zahlt monatlich 200 Euro Kindergartenzuschuß steuerfrei. Kind 1 wird im März 6 Jahre und somit schulpflichtig und wird im August eingeschult. Die Kitagebühr für Kind 2 beträgt 100 Euro/Monat (ohne Verpflegung). Die Hortgebühren 60 Euro/Monat (ohne Verpflegung). Hat AN weiterhin Anspruch auf den Kindergartenzuschuß? Wenn ja in welcher Höhe und wenn sich die Höhe ändert ab wann?

Hallo
rein vom Bauchgefühl würde ich mal sagen, dass jeder Zuschuss dieser Art kulanterweise vom AG gezahlt wird, also freiwillig, somit besteht niemals ein Anspruch.
Es sei denn, es gibt tariflich bindende Vorschriften, diese sind dann aber natürlich von Branche zu Branche anders, hier müsste man in den jeweiligen Tarifvertrag einsteigen.
Wenn sich also die Verhältnisse ändern, dann gilt: neu verhandeln!

Hallo
rein vom Bauchgefühl würde ich mal sagen, daß jeder Zuschuß
dieser Art kulanterweise vom AG gezahlt wird, also freiwillig,
somit besteht niemals ein Anspruch.

Nun ja, das kann man aus der Ferne gar nicht sagen. Vielleicht hat der Fragesteller gemäß seinem Arbeitsvertrag oder entsprechend Tarifvertrag doch einen Anspruch.

Es sei denn, es gibt tariflich bindende Vorschriften, diese
sind dann aber natürlich von Branche zu Branche anders, hier
müsste man in den jeweiligen Tarifvertrag einsteigen.
Wenn sich also die Verhältnisse ändern, dann gilt: neu
verhandeln!

Die Frage sollte also mit seinem Arbeitsvertrag klärbar sein, es könnte natürlich einfach die Personalabteilung des Unternehmens gefragt werden.

Bleibt noch zu klären, was das Thema überhaupt mit Steuerrecht zu tun hat!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo René,

Der Zuschuss des AG ist wie gesagt freiwillig, also „fordern“ ist hier das falsche Wort. Allerdings profitieren AN und AG von einer dementsprechenden Regelung. Der Zuschuss ist aber nur für nicht schulpflichtige Kinder steuer- und sv-frei.

Folge:

  • AG informieren über den Wechsel und neu verhandeln
  • Wenn AG klug ist, nutzt er den maximalen Förderbetrag, aber einfordern geht nicht

Gruß
Harry

Das ist doch keine Steuerfrage. Das richtet sich nach den arbeitsvertraglichen bzw. betrieblichen Vereinbarungen. In der Lohnbuchhaltung fragen!

Hallo René,

steuerrechtlich ist die Sache recht einfach. In § 3 Nr. 33 EStG heißt es:

„Steuerfrei sind…
…zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen“.

Also wäre eine Zahlung des Arbeitgebers für den Hortplatz nicht steuerbegünstigt. Ob Du einen Anspruch gegen Deinen Arbeitgeber hast, folgt nicht aus dem Gesetz, da es sich um eine mehr oder weniger freiwillige Leistung handelt. Diese muss durch Manteltarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt sein. Hier musst Du nachschauen, welche Leistung Dir als Arbeitnehmer genau zusteht.

Du kannst Deinem AG vorschlagen, Dir weiterhin die 200 Euro zu zahlen, ab August musst Du dann aber 100 Euro versteuern. Im Ergebnis hast Du 100 Euro steuerfrei und 100 Euro zu versteuern, so dass Du netto bei rund 160 Euro landen dürftest, die genau Deine Kosten auffangen.

Viele Grüße
Andreas