Hallo liebe Experten,
es geht um folgende Sachverhalt.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung wurde mit dem AG vereinbart, dass ein Teil als Lohn, der andere Teil als Kindergartenzuschuss direkt an den Träger gezahlt wird.
Da es sich ja um eine (auch für den AG) steuerfreie Variante handelte, willigte man ein.
Nun ist es so, dass bei der Steuererklärung nur die tatsächlich selbst erbrachten Zahlungen zur Anrechnung herangezogen werden, wird der Elternbetrag um den vom AG gezahlten Anteil gekürzt.
Nun stellt sich die Frage, inwieweit bei einer geringfügigen Beschäftigung die Entlohnung wie in meinem o.g. Fall beschrieben, ein steuerlicher Vorteil für den AN zu sehen ist.
Denn - hätte man dieser Art der Bezahlung (1 Teil Lohn + 1 Teil Kindergartenzuschuss) nicht zugestimmt und komplett das Brutto für Netto-Entgelt erhalten und selbst den Kindergarten bezahlt, wäre dieses als Werbungskosten mit der 2/3-Anrechnung bei der Steuererklärung berücksichtigt worden.
So sieht es nun so aus, als hätte nur der AG einen Vorteil aus dieser Lösung…
Oder übersehe ich da etwas bzw. sehe ich das falsch??
Ich danke schon jetzt für Antworten, die Licht ins Dunkel bringen 
Viele Grüße
Neu-Gierde