Hallo,
mal angenommen, der Arbeitgeber möchte zusätzlich zum Gehalt eine Kindergartenzuschuss zahlen.
Dieser ist ja dann Steuer- und SV-frei.
Zählt dann hierzu auch die Verpflegung, sprich das Mittagessen.
Der AG meint nein.
In R 3.33 LStR 2008 steht in Abs. 1
Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen (>Absatz 5) zur Unterbringung, einschl. Unterkunft und Verpflegung, und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.
Dann gibt es da noch § 3 EStG Abs. 33
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
Da steht dann nix mehr von Verpflegung mit drin.
Kann jemand dazu weiterhelfen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!