Hallo,
folgendes Problem stellt sich mir:
Die Tochter eines Bekannten ist zur Zeit als au-pair-Mädchen in Belgien.
Erhalten die Eltern des Mädchens weiterhin Kindergeld, weinn sie einen Sprachkurs besucht? Es gibt hier verschiedene gesetzliche Auslegungen…
Vielen Dank!
I.Sauer
Es kommt darauf an welchen Berufswunsch das
Kind hat. Außerdem muß der Sprachkur wöchentlich mind. 12,50 Std. dauern, sowie
Vor-und Nacharbeit für Sprachkurs von wenigstens der gleichen Zeit. Im Kalenderjahr darf die Einkommensgrenze von 13020,-- DM (1999) nicht überschritten werden.
Gruß
Hans Theuerkauf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]