Kindergeld

Hallo,
ich habe -wie auch sonst- eine kleine Frage. Ich wohe schon ca. 1 Jahr nicht mehr zu Hause. Eltern-Bonn; Ich-Stuttgart. Nun fange ich an zu studieren hier der Nähe. Ich bekomme schon unabhängiges Bafög. Können meine Eltern nun auch Kindergeld für mich beantragen? Oder bekommt man nur Kindergeld wenn man noch bei seinen Eltern wohnt. Ich habe mir eben mal das Merkblatt vom Arbeitsamt durchgelesen. Dort habe ich allerdings nicht entdeckt, daß man noch zu Hause wohnen muß.

Kann mir einer da weiterhelfen?

MFG
Oliver

Hallo Oliver,

unter folgendem Link habe ich diese Sachen gefunden http://www.bff-online.de/kige/KGMB_2002.pdf :

  1. Wer erhält das Kindergeld?

Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den höheren) Barunterhalt zahlt; andersartige Unterhaltsleistungen bleiben außer Betracht. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Höhe gezahlt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt. Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters lebt. Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern bzw. Großeltern Gebrauch machen.

  1. Voraussetzungen

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Unter Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu verstehen. Die Ausbildungsmaßnahmen müssen auf ein bestimmtes Berufsziel ausgerichtet sein und notwendige, nützliche oder förderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausübung des angestrebten Berufs vermitteln. Zur Berufsausbildung gehört der Besuch allgemeinbildender Schulen sowie eine weiterführende Ausbildung oder die Ausbildung für einen weiteren Beruf. Die Kindergeldzahlung endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag für längere Zeit abgeschlossen war oder das
Kind nach der Abschlussprüfung an der (Fach-) Hochschule noch immatrikuliert bleibt.

So, ich hoffe, das hat Dir schon fürs Erste weitergeholfen.
Viele Grüße,
Jana