Kindergeld

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage,(was auch sonst :wink:):

Wem steht das Kindergeld zu wenn das „Kind“ einen eigenen Haushalt fuehrt? Dem Kind oder der Mutter/den Eltern?

Meine Freundin hat seit einigen Monaten einen eigenen Hausstand und ist in einem Vorpraktikum zu einer Ausbildung als Erzieherin. Sie verdient waehrend der Zeit des Praktikums fast kein Geld. Ihre Mutter weigert sich aber, ihr das Kindergeld zu geben. Sie unterstuetzt sie auch sonst nicht finanziell obwohl sie gut verdient.
Wem steht das Geld zu? Ich denke, meiner Freundin.

Danke schon im Voraus!
jima

Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den höheren) Barunterhalt zahlt.

Andersartige Unterhaltsleistungen als in Geld bleiben außer Betracht. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Höhe gezahlt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll

aus: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/berecht…

Gruß Norbert

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Hallihallo

wir hatten dasselbe Problem. Leider kann man da nicht viel machen, weil die Eltern zustimmen müssen, wenn das Geld an das Kind gezahlt werden soll. Allerdings muß umgekehrt auch das Kind zustimmen, dass die Eltern das Geld bekommen. (ab 18Jahren) D.h. Ihr könnt deren Eltern das Kindergeld „sperren“. Dazu müßt ihr zum Arbeitsamt.
Bezüglich des Unterhaltes. Was macht denn deine Freundin? Geht Sie arbeiten? Habt Ihr schon einmal geprüft, ob überhaupt Anspruch auf Unterstützung besteht? Das ist in D ja geregelt und nicht einfach gut dünken der Eltern. Hängt aber halt auch davon ab, was Sie verdient. Auch wenn du als Lebenspartner gut verdienen würdest, sind immer noch die Eltern Unterhaltspflichtig!!

Gruß Marco

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Hi,
zum Kindergled wurde ja schon was gesagt.

Ihre Mutter weigert sich aber, ihr das
Kindergeld zu geben. Sie unterstuetzt sie auch sonst nicht
finanziell obwohl sie gut verdient.

grundsätzlich ist die Mutter natürlich unterhaltspflichtig, solange die Tochter in der Ausbildung ist. Die Frage ist natürlich, warum die Tochter schon einen eigenen Haushalt hat, obwohl sie so gut wie kein Einkommen hat. Wenn die Mutter ihr zu Hause freiwillig Kost und Logis zur Verfügung stellen würde, solange sie in Ausbildung ist, ist es schwierig, die Unterhaltsansprüche durchzusetzen.

Gruß
Nelly