Kindergeld

Meine Tochter hat während eines USA Aufenthalts einen Amerikaner geheiratet und sie wollen auch noch für 1-2 Jahre in den USA bleiben. Der Hauptwohnsitz meiner Tochter und Ihres Sohnes (5 Jahre) aus geschiedener Ehe ist nach wie vor die alte Adresse im eigenen Haus in Deutschland. Frage - besteht der Kindergeldanspruch jetzt weiterhin für den Sohn und wie sieht es aus, wenn er nächstes Jahr in eine amerikanische Schule geht?

Viele Grüße und danke im voraus

Carmen Schwamm

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/anspr/k…

Wohnsitz der Kinder

Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist.

Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder zu berücksichtigen, die sich in einem Land befinden mit dem eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht. Hat das Kind seinen Wohnsitz in einem dieser Länder, kann Sie Ihre Familienkasse über besondere Regelungen informieren.

Kinder, die sich lediglich zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Schul- oder Berufsausbildung im Ausland aufhalten, behalten in der Regel ihren Wohnsitz im Inland bei.


Ich würd an deiner Stelle mal bei der zuständigen Familienkasse anrufen und nachfragen, die können es dir bestimmt am besten sagen. So wie ich den obigen Text verstehe, hat sie keinen Anspruch, solange sie in Amerika lebt, es sei denn, der 3. Absatz oben würde zutreffen. Aber das kann dir wohl nur die Familienkasse sagen.

Gruß
Nelly

Hallo Carmen,

wenn sie geteiltes Sorgerecht mit dem Vater des Kindes hat, kann sie das Kind u.U. gar nicht mit in die USA nehmen! Dazu ist zumindest das Einverständnis des Vaters notwendig.

Nebenbeibemerkt: Würe meine Ex-Frau mit unserer Tochter ins Ausland wollen, wäre ich damit sicherlich nicht einverstanden. Aber vielleicht ist bei ihr die Situation ja aders.

Alles Gute wünscht
…Michael

war die frage nicht nach dem kindergeld? (owt)
nix text - nur gewundert

Frage - besteht
der Kindergeldanspruch jetzt weiterhin für den Sohn und wie
sieht es aus, wenn er nächstes Jahr in eine amerikanische
Schule geht?

Also entschuldige bitte, aber das wäre ja noch schöner…

Nix für ungut

Heidi

Hallo Annja,

ein Vorteil von solchen Foren, den ich zu schätzen gelernt habe, ist, auch von „Randproblemen“ zu erfahren (was leider bei Rechtsanwälten meist nicht der Fall ist - so meine Erfahrung). Stell dir mal vor, sie zieht einfach mit dem Kind in die USA und der Vater klagt! Und in so einem Fall sind die USA nicht gerade zimperlich.

Alles Gute wünscht
…Michael